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Ulm: Mehrere gefälschte Impfpässe rund um Ulm aufgeflogen

Ulm

Mehrere gefälschte Impfpässe rund um Ulm aufgeflogen

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    Ein Impfpass.
    Ein Impfpass. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Ab dem 1. Dezember reicht in Baden-Württemberg der "alte", analoge gelbe Impfpass nicht mehr aus, um an Veranstaltungen teilnehmen zu können, bei denen aktuell die 2G- oder 2G-plus-Regelung gilt. Das treibt offenbar gehäuft Menschen dazu an, sich mit einem mutmaßlich gefälschten Impfpass ein Zertifikat zu holen. In der Region rund um Ulm berichtet die Polizei von mehreren solcher Fälle.

    So versuchte eine 26-Jährige am Montag gegen 10.15 Uhr in einer Apotheke in Ulm ein Impfzertifikat zu holen. Jedoch kamen Zweifel an der Echtheit des gezeigten Ausweise auf, die sich wohl auch bestätigt haben. Nun ermittelt die Polizei.

    Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Schemmerhofen im Kreis Biberach. Dort kam ein 61-Jähriger in eine Apotheke und wollte einen Impfpass digitalisieren lassen. Den Angestellten fielen allerdings Unregelmäßigkeiten auf, die sie überprüften. Schnell sei ihnen klar gewesen: Der Impfpass wurde gefälscht. Das rief ebenfalls die Polizei auf den Plan, die jetzt die Ermittlungen aufgenommen hat.

    Auch in Apotheken in Donzdorf sowie in Eislingen (beides Kreis Göppingen) wurde am Montag jeweils ein mutmaßlich gefälschter Impfpass eines 23- und 45-Jährigen nicht anerkannt. Gleiches passierte auch schon am Samstag in Heidenheim.

    Ulmer Polizei: Falsche Impfzertifikate sind kein Kavaliersdelikt

    Im Zuge dessen warnt nun die Ulmer Polizei, dass das Vorzeigen falscher Test-Bescheinigungen und Impf-Zertifikate kein Kavaliersdelikt sei. Die Täter würden so bewusst andere täuschen und sie der erhöhten Gefahr einer Infektion aussetzen, heißt es. Besonders bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen könnten sie so weitere Personen anstecken. Die Fälscher würden verantwortungslos handeln und Menschen in Gefahr bringen. Angesichts der derzeitigen Pandemie müssten sich alle an die Regeln halten, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, so die Polizei. Das Infektionsschutzgesetz stelle daher Verstöße unter Strafe.

    Jedoch waren sich bis vor Kurzem Juristen nicht ganz einig, ob bei derartigen Handlungen überhaupt strafbar sind. So könnten mutmaßliche Impfpass-Betrüger bei einem Fall in Senden im Landkreis Neu-Ulm womöglich noch von einer Gesetzeslücke "profitieren". Laut einem Bericht des BR wurde diese Lücke nun aber geschlossen. (AZ/krom)

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