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Ulm/Landkreis Neu-Ulm: Polizei mahnt: Das gilt für die Freinacht auf den 1. Mai in Corona-Zeiten

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Polizei mahnt: Das gilt für die Freinacht auf den 1. Mai in Corona-Zeiten

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    Gegenstände mit Toilettenpapier einzuwickeln, gehört zu den Klassikern in der Freinacht. Immer wieder kommt es aber auch zu ernsthaften Sachbeschädigungen.
    Gegenstände mit Toilettenpapier einzuwickeln, gehört zu den Klassikern in der Freinacht. Immer wieder kommt es aber auch zu ernsthaften Sachbeschädigungen. Foto: Reinhold Radloff (Symbolbild)

    Traditionell ist die Nacht zum 1. Mai die Nacht, in der sich Kinder und Jugendliche auf den Weg machen, um ihren Mitmenschen Streiche zu spielen. Gegen wohl überlegte und originelle Maischerze sei nichts einzuwenden, meint ein Sprecher der Ulmer Polizei in einer Mitteilung. Der gesetzliche Rahmen müsse aber eingehalten werden - und der sei angesichts der Corona-Krise und der damit einhergehenden Einschränkungen in diesem Jahr noch enger gesteckt.

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