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Ulm/Illerkirchberg: Vergewaltigung an Halloween in Illerkirchberg: Urteil jetzt rechtskräftig

Ulm/Illerkirchberg

Vergewaltigung an Halloween in Illerkirchberg: Urteil jetzt rechtskräftig

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    Das Verfahren um eine  Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Halloweennacht 2019 in Illerkirchberg ist rechtskräftig.
    Das Verfahren um eine Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Halloweennacht 2019 in Illerkirchberg ist rechtskräftig. Foto: Oliver Helmstädter

    Juristisch ist der Fall der mehrfachen Vergewaltigung einer zur Tatzeit 14-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg an Halloween 2019 beendet.

    Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung der Angeklagten legten Revision gegen das Urteil ein, das am Montag in der vergangenen Woche bekanntgegeben wurde. Demnach müssen vier Angeklagte, die für schuldig befunden wurden, für zwei Jahre und zwei beziehungsweise drei Monate in Haft. Die Zeit, die sie in Untersuchungshaft gesessen haben, wird angerechnet.

    Vergewaltigung in Illerkirchberg: Verfahren zum Schutz der Jugendlichen

    Für das Opfer bedeutet dies: Sie kann nun in die eigentliche Aufarbeitung der Geschehnisse einsteigen, eine Therapeutin unterstützt sie und die Familie. Die Verhandlung war nach einer Verständigung der Parteien abgekürzt worden. Die Jugendliche sollte nicht weiter durch das zehrende Verfahren belastet werden.

    Die Unterkunft, in der sich die Taten abgespielt haben (die Angeklagten haben gestanden), wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe geschlossen. Es handelte sich um eine Unterkunft, die die Gemeinde ab Januar 2016 zur Verfügung stellte. Zunächst lebten dort 14 Menschen, sie wurden aber nach und nach auf andere Gebäude verteilt. Die Gemeinde investierte 40.000 Euro (Renovierung und Ausstattung) in das recht abgelegene Haus in einem Teilort von Illerkirchberg.

    Das sagt der Bürgermeister von Illerkirchberg zum Halloween-Prozess

    Nachdem der Prozess abgeschlossen ist, sagt Markus Häußler, der Bürgermeister von Illerkirchberg der „Schwäbischen Zeitung“: „Ich bin froh, dass die Justiz die Straftat aufgearbeitet hat. Meines Erachtens besteht kein Zweifel an der absoluten Verwerflichkeit einer solchen Tat. Das wäre den Opfern gegenüber, die sicher noch lange unter dem Erlebten zu leiden haben, mehr als unangemessen.“

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