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Ulm: Hohe Haftstrafe: Urteil im Prozess um Raubmord am Ulmer Eselsberg gefallen

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Hohe Haftstrafe: Urteil im Prozess um Raubmord am Ulmer Eselsberg gefallen

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    Nach dem Raubmord am Veltlinerweg wird im Prozess gegen einen mutmaßlichen Mittäter das Urteil erwartet.
    Nach dem Raubmord am Veltlinerweg wird im Prozess gegen einen mutmaßlichen Mittäter das Urteil erwartet. Foto: Alexander Kaya

    Ein 34-jähriger Mann ist am Dienstag vom Ulmer Schwurgericht zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten unter anderem wegen schweren Raubes mit Todesfolge verurteilt worden. Der 34-Jährige besitzt neben der kirgisischen Staatsangehörigkeit nach eigenen Angaben auch die israelische.

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    Angeklagt war er wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die neuntägige Beweisaufnahme überführte nach Ansicht der zweiten Strafkammer den Angeklagten als Mittäter im sogenannten Eselsberg-Prozess. Ein 59-jähriger kam wie mehrfach berichtet durch drei Einbrecher elendig zu Tode, als er sich drei Räubern entgegenstellte.

    Der Fall am 6. Januar 2018 hatte für Entsetzen gesorgt und musste jetzt nach einer ersten Verurteilung noch einmal aufgerollt werden, nachdem der neue Angeklagte aus Israel nach Deutschland ausgeliefert worden war.

    Im ersten Prozess wurde der mutmaßliche Haupttäter aus Georgien, der in Ulm lebte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine russische Frau bekam drei Gefängnis. Sie hatte als Haushalthilfe den entscheidenden Tipp für das Verbrechen gegeben.

    Der 59-Jährige sei mit einem Eisenstab niedergeschlagen worden

    Das Motiv der Tat mit dem fürchterlichen Ausgang war extreme Geldnot. Dem in Deutschland angemeldeten Georgier wurde Geld entzogen, das er vom Vater Staat bekam. Mit seiner Frau stand er plötzlich vor dem Nichts. Denn auch sie verlor ihrem Job als Hauswirtschaftlerin, nachdem sie krank geworden war. Betreut hatte sie unter anderem eine damals 81-jährige vermögende Frau, die mit ihrem leicht behinderten 59-jährigen Sohn in einem geräumigen und gut technisch abgesicherten Haus wohnte. Sie wusste auch, dass sich die alte Dame zur Gewohnheit gemacht hatte, ihren Schmuck im Wert von über Zehntausendem Euro im Bett und im Schlafzimmerschrank zu verstauen.

    Nachdem das Ehepaar mit georgischen und russischen Wurzeln bei Einbruchstouren etwa in Kirchen und Kapellen nur wenig Geld erbeutete, machte die Frau ihrem Mann den Mund wässerig. Sie wisse wo man auf einen Schlag ein kleines Vermögen bekommen könnte, das reichte, um einen Traum des Mannes in seiner Not zu verwirklichen, der sich nach einem festen Einkommen sehnte: einen Kiosk in Ulm oder Neu-Ulm.

    Der jetzt lebenslang hinter Gittern sitzende Mann nahm Kontakt mit dem Kirgisen und einem georgischen Berufseinbrecher auf, die gerade auf krimineller Tour durch Deutschland waren. Der Kirgise ist jener, der gestern verurteilt wurde, der Georgier lebt in seinem Heimatland sicher vor Verfolgung, weil es keinen Auslieferungsvertrag mit der EU hat.

    Der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts schilderte minutiös den Ablauf des Verbrechens mit jenem tödlichen Ausgang, mit dem auch die Täter nicht gerechnet hatten.

    Penibel wurde über Weihnachten 2017 von dem drei Männern das Verbrechen geplant. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, kauften sie Brecheisen. Dann kam der Dreikönigstag: Die ortskundige Frau gab genaue Tipps, wie man ins abgesicherte Haus kommen könnte, während die Opfer – die Seniorin und ihr Sohn – in getrennten Zimmern schliefen. Während die Einbrecher nach dem Schmuck und anderen Wertsachen sowie Bargeld in den Morgenstunden des 6. Januar 2018 suchten, wachte der Sohn von Geräuschen auf, die ihn stutzig machten. Der körperlich kräftige und gelegentlich jähzornige Mann ging in den unteren Stock und stellte sich den Einbrechern mutig entgegen. Weil er laut schrie, brachten sie ihn zum Schweigen. Gegen drei Männer, einer mit Brecheisen, einer mit großem Schraubenzieher kam der Hausbewohner nicht an.

    Als das Nasenbein brach und Blut sprudelte, kam jetzt das mitgebrachte Klebeband zum Einsatz

    Weil er weiter schrie, schlug einer der drei Täter, wer das war, konnte sowohl im ersten als im zweiten Prozess nicht ergründet werden, mit der Metallstange zu. Jeder der jeweils Angeklagten schob die Schuld auf den anderen ab. Die Indizien, insbesondere Spuren des Erbguts, überführten aber jeweils zweifelsfrei. Jedenfalls ging der 59-jährige Mann, am Kopf und in den Pupillen blutend zu Boden. Es wurde weiter auf ihn in Richtung Gesicht eingeschlagen. Als das Nasenbein brach und Blut sprudelte, kam jetzt das mitgebrachte Klebeband zum Einsatz. Das wurde so fest um den Mund gewickelt, dass er langsam erstickte und später jede ärztliche Hilfe vergebens war. Es war, wie vor Gericht festgestellt wurde, eine lange quälende Todesangst, die der Mann erleiden musste.

    Mit dem gefundenen Schmuck und anderer Beute verschwanden die Einbrecher und stiegen in den Wagen der Russin, die vor dem Haus wartete. Die Täter flüchteten nach Italien. Der jetzt angeklagte Mann aus Kirgisien, nahm ein Flugzeug nach Israel. Dort wurde er bei seiner Familie aufgenommen.

    Der Oberstaatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, es habe keine Beweise gegeben, dass der jetzt angeklagte Mann bei der Gewaltanwendung und Fesselung des Opfers beteiligt war. So könne man ihm keinen gemeinschaftlichen Mord nachweisen. Das sah auch das Gericht so. Der Verteidiger hingegen hielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten wegen schweren Raubes mit Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung für ausreichend.

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