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Ulm: Hinrichtungen in Ulm: Böses Ende für Hexen, Diebe und Ehebrecher

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Hinrichtungen in Ulm: Böses Ende für Hexen, Diebe und Ehebrecher

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    Diese Darstellung, die aus einer Ulmer Chronik stammt, zeigt eine Hinrichtung in Ulm Ende des 16. oder Anfang des 17. Jahrhunderts.
    Diese Darstellung, die aus einer Ulmer Chronik stammt, zeigt eine Hinrichtung in Ulm Ende des 16. oder Anfang des 17. Jahrhunderts. Foto: Dagmar Hub (Repro)

    Galgenberg und Henkersgraben erzählen in Ulm von jener Zeit, als die Todesstrafe ein schreckliches, aber durchaus normales Szenario für die Bevölkerung war: Es war üblich, den Henker an seinem Haus im Henkersgraben abzuholen, wenn sich der Zug mit dem oder den zum Tode Verurteilten vom Marktplatz beim Rathaus, wo dem Delinquenten Geständnis und Urteil von einer Kanzel herab verlesen wurden, zum Galgenberg bewegte, wo der Galgen stand, oder zu einer Richtstätte an jener Stelle, wo heute das Hans-und-Sophie-Scholl-Gymnasium steht. Aber auch an anderen Stellen in der Stadt wurden Straftäter hingerichtet – gegebenenfalls auch auf dem Marktplatz selbst, wie das Urgichtbuch der Stadt Ulm aus den Jahren 1594 bis 1636 belegt. „Urgicht“ bedeutet „Geständnis“.

    Historiker sehen die Ursache für die geringere Ausprägung von Hexenwahn und Hexenverfolgung in Ulm in der stabilen Herrschaftsordnung und der fortgeschrittenen Bürokratisierung der Stadt. Es gab in Ulm – anders als in anderen Städten der Region – insgesamt wohl nur drei Hinrichtungen von Personen, die der Hexerei bezichtigt worden waren, darunter die 80-jährige Anna Ilg, für die sich sogar der damalige Bürgermeister Hans Krafft einsetzte. Er hatte wohl erkannt, dass die Seniorin nicht mehr Herrin ihrer Sinne war. Sein Einsatz rettete das Leben der Frau jedoch nicht.

    Ein Färber wurde enthauptet, weil er beim Färben an der Farbe sparte

    Die Todesurteile der frühen Neuzeit in Ulm geben jedoch insgesamt einen guten Einblick in die Kriminalitätsstatistik jener Ära: Am 30. Dezember 1597 wurde der Mühlknecht und Zimmermann Michael Regelin mit dem Schwert hingerichtet, weil er mit mehreren Frauen an unterschiedlichen Orten Ehen eingegangen war. Mit einer wesentlich geringeren Strafe müsste heute wohl auch der Färber Heinrich Häbich rechnen, der ein Jahr später enthauptet wurde, weil er beim Schwarzfärben von Leinen nur die Zipfel vorher blau färbte, nicht aber wie vorgeschrieben das ganze Tuch. Der Betrug kostete ihn das Leben.

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    Fröhlich gestorben sein soll der gut aussehende Bader Noah Kolb im Sommer 1607: Er, dem Wein und auch dem Mutwillen zugeneigt, schreckte seine Zeitgenossen gern mit göttlichen Offenbarungen des jüngsten Tages, die er zu haben behauptete, und war wohl jungen Mädchen mehr zugetan als erlaubt.

    Immer wieder wurden Frauen in Ulm wegen Kindstötung gehenkt

    Wurden junge Mädchen und Frauen unehelich schwanger, geschah es immer wieder, dass sie in ihrer Ratlosigkeit und Panik ihr Kind nach der Geburt töteten, so auch die Pfarrerstochter Barbara Adam, die im Januar 1634 enthauptet wurde. Das gleiche Schicksal traf wenig später die 20-jährige Maria Pfeifer. Auch Wetterextreme konnten zu schlimmen Urteilen führen: Im strengen Winter 1602/03 ließ eine Frau ihr Kind erfrieren, was mit dem Tod bestraft wurde.

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    Vor genau 400 Jahren, 1619, wurde die Richtstätte auf dem Galgenberg wegen der unruhigen Zeiten des 30-jährigen Krieges in die Innenstadt verlegt und der Galgen auf dem Garnmarkt aufgestellt; auch Enthauptungen fanden hier statt. Wie leicht Menschen durch Fehlurteile zu Tode kommen konnten, zeigt der Fall des im Jahr 1503 hingerichteten Besitzers der Ulmer Bürglenmühle. Er war verhaftet worden, weil in seinem Haus zwei gestohlene Leinwandstücke gefunden worden waren. Trotz seiner Unschuldsbeteuerungen wurde Bürglen schwer gefoltert und gestand auf dem Streckbett, was er nicht verbrochen hatte. Vor der Hinrichtung sagte er, so ist überliefert, er sterbe „so gewiss unschuldig als der Herr Christus unschuldig am Kreuz gestorben ist“. Der tatsächliche Dieb, der bei Bürglens Hinrichtung zugesehen hatte, gestand seinen Diebstahl wenig später in Weißenhorn. Als Versuch einer Wiedergutmachung erhielt die Familie Bürglen in der Folge das Recht eines „Blutgangs“, eines zusätzlichen Mahlgangs der Mühle.

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