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Ulm: Haftstrafen für jugendliche Brandstifter

Ulm

Haftstrafen für jugendliche Brandstifter

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    Das Landgericht Ulm hat zwei jugendliche Brandstifter verurteilt.
    Das Landgericht Ulm hat zwei jugendliche Brandstifter verurteilt. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Sie waren 16 und 17 Jahre alt, als sie im Oktober 2018 in ein Mehrfamilienhaus in Schelklingen einbrachen, erfolglos nach Wertsachen suchten und das Gebäude später in Brand setzten. Nun hat das Landgericht Ulm die beiden Jugendlichen in einem nicht-öffentlichen Prozess zu langen Strafen verurteilt. Im Haus befanden sich zur Tatzeit drei Bewohner, die das Gebäude rechtzeitig verlassen konnten. Eine Frau erlitt eine leichte Rauchvergiftung. Die Richter erkannten drei Mordversuche.

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