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Ulm: Fünf Jahre Gefängnis für Messerstecher

Ulm

Fünf Jahre Gefängnis für Messerstecher

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    Ein 30-Jähriger stand wegen versuchten Totschlags vor dem Ulmer Schwurgericht.
    Ein 30-Jähriger stand wegen versuchten Totschlags vor dem Ulmer Schwurgericht. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Nach dreitägiger Verhandlung hat das Ulmer Schwurgericht gestern Vormittag einen 30-jährigen Kosovaren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Bei einem Streit vor einer Ulmer Bar in den frühen Morgenstunden des 17. Oktobers 2018 hatte der Angeklagte sein Messer gezückt und auf einen 29-jährigen Kneipengänger eingestochen, wobei dessen Herz nur knapp verfehlt wurde. Er musste mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Das Motiv blieb unbekannt – sowohl der Angeklagte als auch sein Opfer schwiegen größtenteils während der gesamten Verhandlung. Es konnte nur gemutmaßt werden, dass es eine Auseinandersetzung zwischen den beiden – möglicherweise ging es dabei um Drogengeschäfte – gegeben habe.

    Beide Männer waren an jenem Abend Gäste in der Buddha-Lounge in der Frauenstraße. Als das Lokal gegen vier Uhr morgens schloss, gingen die zwei gemeinsam vor die Tür. Offensichtlich wurde im Freien ein vorangegangener Streit weiter ausgetragen, als der körperlich weit unterlegene Angeklagte ein Messer zückte und auf seinen muskulösen Kontrahenten mehrfach einstach. Die Klinge drang vier Zentimeter in den Bauch und sieben Zentimeter in die linke Brust und Schulter ein.

    Eine Gerichtsmedizinerin berichtete im Zeugenstand des Schwurgerichts, dass das Opfer nur durch seine ungewöhnlich starken Brustmuskeln überlebte, weil deshalb die darunterliegenden Organe wie Herz und Lunge nicht verletzt wurden. Ein Rettungssanitäter sagte als Zeuge aus: „Er hat in dieser Nacht ziemlich viel Glück gehabt.“ Vergeblich hatte das Opfer versucht, dem Angreifer das Messer aus der Hand zu schlagen. Daraufhin hatte der Angeklagte nochmals zugestochen und den Oberschenkel des Opfers verletzt.

    Viele Hintergründe der Tat bleiben ungeklärt

    Der Angegriffene trat als Nebenkläger auf und wurde aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart von Polizisten in den Ulmer Schwurgerichtssaal gefesselt vorgeführt. Dort sitzt er eine Haftstrafe ab. Während des Prozesses benahm er sich zeitweise renitent – und kassierte vom Gericht ein Bußgeld wegen unberechtigter Zeugnisverweigerung, das später wieder aufgehoben wurde.

    Im Verlauf der Beweisaufnahme konnten Tatzeugen wenig Aufschluss über die Hintergründe der Tat geben. Wie gut sich die beiden Kontrahenten kannten, blieb ebenso im Dunkeln. Das Opfer behauptete nur flüchtig, was das Gericht aber nicht glaubte. Bekannt wurde, dass sich die beiden Männer vor zwei Jahren schon einmal in die Haare bekamen, wobei in diesem Fall der jetzt Angeklagte das Opfer einer Schlägerei wurde – dazu machte der Nebenkläger aber keine Angaben.

    Ebenso schwieg der Angeklagte während des gesamten Prozesses und machte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Einen Reim auf die Hintergründe konnte sich das Gericht auch nicht nach der Ladung von weiteren Zeugen machen, die widersprüchliche Aussagen machten, oder nichts gesehen haben wollen.

    Schwurgericht verurteilt 30-Jährigen zu fünf Jahren Gefängnis

    Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer am Dienstag eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte habe heimtückisch gehandelt und den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen, sagte sie und hielt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für angemessen. Diesem Antrag schloss sich der Anwalt des Nebenklägers an. Der Verteidiger des Angeklagten fand das zu hoch gegriffen und mutmaßte, die Zeugen und der Attackierte hätten offensichtlich etwas zu verbergen. Er plädierte für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zur Bewährung.

    Das Schwurgericht entschied sich gestern sozusagen für die goldene Mitte und verurteilte den Angeklagten gestern wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.

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