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Ulm: Er blickte in menschliche Abgründe

Ulm

Er blickte in menschliche Abgründe

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    Nach 40 Jahren als Richter ging der gebürtige Ulmer Gerd Gugenhan jetzt in den Ruhestand. 1979 trat er als Referendar beim Ulmer Landgericht ein.
    Nach 40 Jahren als Richter ging der gebürtige Ulmer Gerd Gugenhan jetzt in den Ruhestand. 1979 trat er als Referendar beim Ulmer Landgericht ein.

    Nach jahrzehntelangem Knochenjob als Vorsitzender des Ulmer Schwurgerichts ist jetzt Gerd Gugenhan in den verdienten Ruhestand gegangen. Seinen schwierigen Job hat sein langjähriger Beisitzer und Pressesprecher des Landgerichts, Wolfgang Tresenreiter, übernommen. Das Arbeitsleben dieses Richters würde Stoff für Romane hergeben. Die spektakulärsten Fälle:

    Tötung auf Verlangen

    Ein 44-jähriger Chirurgieprofessor an der LMU in München und seine 72-jährige Mutter aus Neu-Ulm mussten ein Vermögen investieren, um einer Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Tötung auf Verlangen zu entgehen, welche die Karriere des erfolgreichen Mediziners im Nu beendet hätte. Es war im Jahr 2008: An einem Wochenende wird ein

    Er erhält starke Schmerzmittel. Der Tropf mit dem Morphium wird von den Pflegern regelmäßig kontrolliert. Der Todkranke reißt die Sauerstoffmaske in seiner Verzweiflung ab. Der Sohn, Fachmann für Lungentransplantation in München, wird vom Vater gebeten, die Tortur zu beenden. Weil der Oberarzt nicht in diesen Momenten zu finden ist, entscheiden Mutter und Sohn, das Leid zu beenden und erhöhen die Morphindosis bis zum Anschlag, sodass der Gequälte ohne Schmerzen sterben kann. Eine Krankenschwester meldet den Fall wegen verbotener Sterbehilfe.

    Im Prozess vergleicht einer der neun von der Verteidigung bestellten Gutachter das Leiden mit der Foltermethode „Waterboarding“ – nur viel schlimmer. Es sind die renommiertesten Intensiv- und Palliativmediziner Deutschlands, die dem

    Die Sachverständigen wundern sich auch, dass es auf dieser Intensivstation zu diesem Zeitpunkt kein verlässliches palliativmedizinisches Konzept gegeben habe. Nach dem Auftritt der Gutachter gab es für die Verteidiger den idealen Moment, das Gericht und den Anklagevertreter um ein Rechtsgespräch zu bitten. Das geschieht in der Pause.

    Das Ergebnis: Das Verfahren gegen Mutter und Sohn wurde Knall auf Fall gegen eine Geldauflage von jeweils 15000 Euro für das Ulmer Hospiz eingestellt. Der leitende Oberstaatsanwalt, der das Verfahren von seinem Vorgänger quasi geerbt hat, ließ sich von der Kompetenz der Intensiv- und Palliativmediziner beeindrucken und stimmte dem Verfahrensende mit Geldauflage zu.

    Rockerprozesse

    Bis an die Grenzen der Belastbarkeit arbeiteten die Ulmer Gerichte, um die Flut von Rockerprozessen in den vergangenen Jahren zu bewältigen. Angeklagte lümmelten sich in ihre Sitze, zeigten den Richtern den Mittelfinger und plusterten sich vor ihren Freundinnen, die im Zuschauerraum saßen, auf. Viele auswärtige Verteidiger, die sich auf Rockerprozesse spezialisiert haben, schmissen mit Befangenheitsanträgen nur so um sich, als wollten sie die Prozessdauer verlängern, was ja auch die Einnahmen steigert.

    Mit solchen Anträgen hat der Schwurgerichtsvorsitzende jahrzehntelange Erfahrung. Er gehört auch zu der Spezies Richter, bei denen kaum Revisionsanträge der Anwälte von Erfolg gekrönt waren, indem ein anderes Gericht das Verfahren neu aufzurollen hätte. So spart man erhebliche Kosten, die letztlich der Steuerzahler zu berappen hätte.

    In einer seiner Urteilsbegründungen in einem der Prozesse wegen versuchten Mordes und Menschraubs sagte der Vorsitzender Richter Gerd Gugenhan 2014 zum eskalierenden Bandenkrieg zwischen Bandidos und Rockmachine in Ulm und Neu-

    Ein Kripobeamter in einem Ulmer Schwurgerichtsverfahren: „Wir beobachten die wachsende regionale Rockerszene mit Sorge.“ Die Banden lieferten sich in Ulm und Neu-Ulm heftige Konkurrenzkämpfe, die in einem Fall in Neu-Ulm mit Mord endeten.

    Doch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben inzwischen ganze Arbeit geleistet. Die Zahl der Vorfälle, in denen Rocker oder rockerähnliche Gruppierungen involviert sind, ist mittlerweile hierzulande drastisch zurückgegangen. Viele hochrangige Mitglieder büßen noch Gefängnisstrafen ab, der blutige Kampf im hiesigen Rocklichtbereich scheint ausgefochten zu sein.

    Kindsmord

    In den vergangenen zwei Jahren ging es beim Schwurgericht unter Vorsitz von Gerd Gugenhan mit spektakulären und zeitlich aufwendigen Prozessen bis zur Pensionierung weiter: 2017 behandelte das Gericht einen besonders tragischen Fall des Kindsmordes. Ein 43-jähriger Industriemechaniker aus Munderkingen ist wegen Mordes an seinem Sohn, den er abgöttisch geliebt und allein aufgezogen hat, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. In einem sogenannten erweiterten Suizid hatte er im Juli 2016 versucht, sich umzubringen und das Kind mit in den Tod zu nehmen. Er wählte eine ebenso schmerzlose wie heimtückische Variante: Nach dem er am Abend wie üblich seinen Sohn im elterlichen Schlafzimmer ins Bett gebracht hat und das Kind eingeschlafen war, schob er einen noch glimmenden Holzkohlegrill in den vorher abgedichteten Raum, sodass sich das austretende und geruchslose Kohlenmonoxid ausdünnen konnte. Nach drei Tagen wurde die Leiche des Kindes gefunden, der Vater gab noch schwache Lebenszeichen von sich und konnte gerettet werden. Im sechstägigen Prozess wurden die tragischen Hintergründe dieses Familiendramas beleuchtet.

    Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe er mit der Auslöschung des Lebens des Kindes Rache nehmen wollen an der Mutter seines Sohnes. Nur wenige Monate nach der Geburt war sie aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte die Scheidung eingereicht. Das gemeinsame Sorgerecht klappte erst. Das änderte sich, als sie einen Mann kennenlernte und in dessen Wohnung in einer Ortschaft hundert Kilometer von Munderkingen zog. Als 2016 die Einschulung anstand, ließ sie vom Ulmer Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht aufheben und bekam in einem Verfahren das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Die Zweifel des Ex-Mannes, dass die Frau mit ihrem neuen Partner seinen sechsjährigen Sohn so wie er lieben könnte, nahmen zu. „Mein Sohn käme nicht in gute Hände“ schrieb er in seinem Abschiedsbrief, bevor er den erweiterten Suizid vollzog.

    Blutrache

    Einer der grausamsten Prozesse seiner Laufbahn führte Gugenhan am Ende seiner Laufbahn. Auf Geheiß seines albanischen Clans in Nordalbanien musste ein 37-jähriger Deutscher im April 2017 mit einem zugeordneten Komplizen eine sogenannte Blutrache an einem ihm unbekannten 18-jährigen Albaner vollziehen, indem er ihn mit dem Komplizen an einem Angelsee bei Erbach mit einem Hammer hinterrücks erschlug und versenkte.

    Knapp ein Jahr dauerte die Beweisaufnahme, bis der Angeklagte wegen Mordes in diesem Jahr zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Der Mann hatte sein Opfer nicht gekannt, musste aber im Namen eines uralten albanischen Gesetzes namens Kanun handeln, das in den Bergen von Albanien noch heute angewendet wird. Dabei kann sich eine Familie für den Tod eines Mitglieds selbst an der Familie des Täters rächen. Gegen das Urteil hat die Strafverteidigung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die spätestes bis Herbst 2019 entschieden wird.

    Mordfall Stiller

    Ganz Ulm bewegte 2009 der sogenannte Mordfall Stiller. Es war ein mühsamer Indizienprozess. Insgesamt 80 Zeugen und Sachverständige sind in hundert Verhandlungstagen an 17 Prozesstagen befragt worden.

    Am Schluss der Beweisaufnahme stand für die Schwurgerichtskammer fest, dass der in Söflingen lebende Türke den 55-jährigen Straßenbahn- und Busfahrer Gerhard Stiller kaltblütig mit einer Schweizer Armeewaffe bei einem gemeinsamen Treff in einer Söflinger Kleingartenkolonie am Abend des 12. Juli 2009 mit einem Genickschuss getötet wurde.

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