Weil er möglicherweise in Tötungsabsicht in eine Böfinger Gaststätte eingedrungen ist, ist jetzt ein 35-jähriger Ulmer vor dem Schwurgericht gelandet, nachdem er in mehreren Instanzen bereits verurteilt wurde und immer wieder in Berufung gegangen war, so dass das Oberlandesgericht die Angelegenheit an das
Ulm