Die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs datiert bereits vom 16. Mai. Doch erst Anfang dieser Woche hat Martin Rehfeldt, einer der beiden Anwälte des 39-Jährigen, den schriftlichen Beschluss bekommen. Dem Landgericht Ulm lagen bis Dienstag noch gar keine Akten vor, „sodass wir noch nichts darüber sagen können“, wie Pressesprecher Hermann Steinle mitteilte.
Ulm