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Ulm: Drogeriemarkt Müller stockt Spielwaren auf - IHK Ulm kritisiert Ungerechtigkeit

Ulm

Drogeriemarkt Müller stockt Spielwaren auf - IHK Ulm kritisiert Ungerechtigkeit

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    Drogeriemarkt Müller setzt derzeit verstärkt auf Spielwaren.
    Drogeriemarkt Müller setzt derzeit verstärkt auf Spielwaren. Foto: Kaya

    In der Vergangenheit führte der Drogeriemarkt Müller in der Römerstraße in Ulm keine Spielwaren. Seit Kurzem schon. Und offenbar weitet der Ulmer Milliardär auch in anderen Geschäften seine Sortimente aus, mit denen er aufgrund der Corona-Beschränkungen derzeit im stationären Einzelhandel kaum auf Konkurrenz trifft. Alles ganz legal, wie die Müller-Pressestelle schon in der Vergangenheit betonte. Aber auch gerecht?

    IHK kritisiert Müller nur indirekt

    Die Industrie- und Handelskammer Ulm (IHK) spricht von einer Ungerechtigkeit – freilich ohne ihr einflussreiches Mitglied Müller direkt zu kritisieren. Es sei völlig ungerecht, dass im geöffneten Handel verstärkt nicht erlaubte Sortimente angeboten werden können.

    Winterschuhe und Hemden hätten im Lebensmittelhandel nichts zu suchen, so lange der Facheinzelhandel geschlossen haben muss. Die Politik müsse für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen.

    Das sagt die Müller-Zentrale in Ulm

    Eine Müller-Sprecherin äußert sich auf Nachfrage unserer Zeitung so: „Wir handeln nach dem vorgeschriebenen Schwerpunktprinzip.“ Dort heißt es: kein Verbot, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt. Diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen.

    Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllen, schließen Teilsortimente, entsprechend den behördlichen Anordnungen. Diese könnten von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllen, würden ihre Teilsortimente entsprechend den behördlichen Anordnungen schließen.

    Verwaltungsgericht sprach im Frühjahr

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte im April vergangenen Jahres in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass der Begriff des „Überwiegens“ der Corona-Verordnung nicht allein anhand der Verkaufsfläche beurteilt werden darf. Müller hatte Zahlen vorgelegt, aus denen sich ergebe, dass mehrheitlich Umsatz durch den Drogeriebetrieb generiert werde. Damit liege der Fokus des Angebotes auf Produkten des täglichen Bedarfs.

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