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Ulm: Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab 25. Januar in Ulm

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Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab 25. Januar in Ulm

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    FFP2-Masken schreibt das Land Baden-Württemberg ab dem 25. Januar für einige Bereiche des öffentlichen Lebens vor.
    FFP2-Masken schreibt das Land Baden-Württemberg ab dem 25. Januar für einige Bereiche des öffentlichen Lebens vor. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Ein wichtiger Hinweis für alle, die im Grenzgebiet zwischen Bayern und Baden-Württemberg, zwischen Neu-Ulm und Ulm unterwegs sind: Die baden-württembergische Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst.

    Medizinische Masken in Bus und Bahn sind jetzt auch in Ulm Pflicht

    Sie tritt ab heute, 25. Januar, in Kraft. Eine medizinische Maske ist nun auch in Baden-Württemberg in folgenden Bereichen Pflicht:

    • Im Öffentlichen Personenverkehr, auch an Bahnsteigen oder Haltestellen
    • Beim Einkaufen, am Arbeitsplatz und an Einsatzorten
    • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
    • In Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen
    • Als medizinische Masken zählen die sogenannten OP-Masken, aber auch FFP2- oder KN95- oder N95-Masken.

    Baden-Württemberg schärft seine Corona-Regeln nach

    Mehr dazu von offizieller Seite, vom Land Baden-Württemberg, gibt es hier. (az)

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