Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Ulm: Corona-Lockdown: Gericht lehnt Öffnung von Fitness- und Tattoostudios ab

Ulm

Corona-Lockdown: Gericht lehnt Öffnung von Fitness- und Tattoostudios ab

    • |
    Die Hanteln bleiben vorerst liegen, Fitnessstudios weiterhin geschlossen.
    Die Hanteln bleiben vorerst liegen, Fitnessstudios weiterhin geschlossen. Foto: Ulrich Wagner (Symbolbild)

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat Klagen gegen die Schließung von Fitness- und Tattoostudios in Baden-Württemberg abgelehnt. Jeweils ein Betreiber solcher Einrichtungen hatte beim VGH Klage gegen die Untersagung seines Betriebs eingelegt. Mit Beschlüssen vom Freitag seien die Eilanträge abgelehnt worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden