Die Corona-Inzidenz steigt auch im Alb-Donau-Kreis weiter an. Ab Montag, 19. April, 0 Uhr, gilt daher eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Dann darf man sich im Alb-Donau-Kreis nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten.
Wie das Landratsamt am Freitag mitteilt, sei die Verschärfung der Corona-Maßnahmen "unausweichlich". Nachdem am vergangenen Montag die Ausgangsbeschränkungen für den Ulmer Stadtkreis erlassen werden mussten, sei dies nun auch im Alb-Donau-Kreis notwendig. In der Nacht von Sonntag auf Montag wird die Ausgangsbeschränkung rechtswirksam.
Als Rechtsgrundlage für die nun verfügte Ausgangsbeschränkung nennt das Landratsamt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Zwar habe die Landesregierung in einer jüngsten Pressemitteilung angekündigt, die Verordnung über das kommende Wochenende aktualisieren zu wollen und die vom Bund angekündigte Notbremse samt einer Ausgangsbeschränkung ab einer Inzidenz von 100 darin umzusetzen. Diese würde aber nach aktuellem Stand erst Ende kommender Woche in Kraft treten – darauf könne die Landkreisverwaltung aber nicht warten.
Landrat Heiner Scheffold warnt: "Die Lage ist wirklich ernst"
„Die Lage ist wirklich ernst. Wir verzeichnen aktuell täglich so viele Neuinfektionen wie auf dem Höhepunkt der zweiten Welle und es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich diese Entwicklung von alleine abschwächt", wird Landrat Heiner Scheffold in der Mitteilung zitiert.
Da man die Einzelheiten der neuen Fassung der Corona-Verordnung noch nicht kenne und auch nicht sagen könne, wann genau sie in Kraft tritt, wolle man jetzt handeln, und zwar so, wie es gemäß der aktuell gültigen Rechtslage möglich ist. "Es kann aber sein, dass unsere kreisweite Ausgangsbeschränkung im Laufe der nächsten Woche von einer landesweit gültigen Regelung mit dem gleichen Inhalt abgelöst wird“, so Scheffold.
Demnach sehe die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen würden, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Landratsamt bezieht sich hier auf eine Vorgabe aus dem Landessozialministerium: Das sieht nämlich eine Corona-Inzidenz von 150 als den Wert an, ab dem Ausgangsbeschränkungen verfügt werden müssten.
Gesundheitsamt beschreibt Infektionsgeschehen im Alb-Donau-Kreis als diffus
Im Alb-Donau-Kreis lag der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert am Donnerstag erstmals wieder knapp über 150, nachdem im Laufe der vergangenen Tage bereits ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Dafür seien aber keine größeren Ausbrüche verantwortlich gewesen, heißt es. Das Infektionsgeschehen sei diffus und verteile sich auf eine Vielzahl von Privathaushalten, Betrieben, Kitas und Schulen. Die Gefahr eines exponentiellen Wachstums der Neuinfektionen sei dadurch groß und die bisher getroffenen Maßnahmen würden nicht ausreichen.
Über die nun erlassene Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden. In der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- dringende medizinische Behandlungen,
- die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder
- unaufschiebbare Ausbildungszwecke.
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