In Baden-Württemberg sind am Montag, 19. April, verschärfte Corona-Regeln in Kraft getreten. Die Landesregierung möchte die Vorgaben damit vereinheitlichen und der geplanten Bundesnotbremse vorgreifen. Davon betroffen sind auch Ulm und der Alb-Donau-Kreis.
Die Verschärfungen treffen nämlich vor allem Regionen mit einer hohen Inzidenz, also der Zahl an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Wo dieser Sieben-Tage-Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten etwa schärfere Kontaktregeln in Kraft.
So sind Treffen nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Außerdem gibt es Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr. Museen, Galerien, Zoos und auch Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Abholangebote im Einzelhandel bleiben hingegen erlaubt.
Corona in Baden-Württemberg: In Schulen wieder Wechselunterricht angesagt
Zugleich ist für die Schulen im Land wieder grundsätzlich Wechselunterricht angesagt. Für Schüler und Lehrkräfte in Präsenz gilt eine Testpflicht. Kitas müssen in Kreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 schließen, nur die Notbetreuung bleibt erlaubt. Menschen mit einem vollen Corona-Impfschutz wird die Testpflicht in bestimmten Bereichen künftig erlassen.
Die meisten Stadt- und Landkreise lagen zuletzt über der Marke von 100, mehrere auch jenseits der 200. Die Regelungen treten jeweils wieder außer Kraft, wenn die Schwelle von 100 in einer Region an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
In Ulm lag die Corona-Inzidenz am Montag, 19. April, bei 190,1, im Alb-Donau-Kreis bei 167,4. In beiden Regionen wurden jüngst bereits Ausgangsbeschränkungen erlassen. (dpa/AZ)
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