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Ulm: Baden-Württemberg erlaubt mehr Kunden pro Laden

Ulm

Baden-Württemberg erlaubt mehr Kunden pro Laden

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    Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin.
    Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Am Montag hatte ein Gerichtsurteil die baden-württembergischen Corona-Regeln für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft gesetzt. Nun hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium die geltende Corona-Verordnung angepasst. Jetzt ist in Geschäften pro zehn Quadratmeter Ladenfläche eine Person erlaubt. Zuvor galt eine Richtgröße von 20 Quadratmetern pro Person.

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