Am Montag hatte ein Gerichtsurteil die baden-württembergischen Corona-Regeln für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft gesetzt. Nun hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium die geltende Corona-Verordnung angepasst. Jetzt ist in Geschäften pro zehn Quadratmeter Ladenfläche eine Person erlaubt. Zuvor galt eine Richtgröße von 20 Quadratmetern pro Person.
Ulm