Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Montag, 12. April, per Allgemeinverfügung nächtliche Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm erlassen. Sie gelten für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr und treten am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr in Kraft - werden also in der Nacht auf Mittwoch rechtswirksam. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen ist die Corona-Verordnung des Landes. Das sind die Folgen der Allgemeinverfügung - und die Gründe dafür.
Ulm