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Ulm: Anklage: Mindestens ein Schuss aus 50 Zentimetern Entfernung

Ulm

Anklage: Mindestens ein Schuss aus 50 Zentimetern Entfernung

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    Vor dem Bürgerhaus Mitte fiel im August mindestens ein Schuss.
    Vor dem Bürgerhaus Mitte fiel im August mindestens ein Schuss.

    Mindestens einen Schuss soll ein damals 50 Jahre alten Mann aus einer Druckluftpistole abgegeben haben – aus gerade einmal 50 Zentimetern Entfernung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen unerlaubtem Besitz von Munition gegen den Mann erhoben. Das teilte Erster Staatsanwaltschaft Heimer Römhild auf Anfrage unserer Redaktion mit.

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