Den dritten Werktag in Folge liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem wichtigen Schwellenwert von 100. Wenn dies auch an den nächsten beiden Werktagen anhält, könnte das Gesundheitsamt diese Unterschreitung am Samstag, 22. Mai, rechtswirksam feststellen. Diese amtliche Bekanntmachung hätte weitreichende Folgen und würde am Montag, 24. Mai 2021, zahlreiche, von Bürgerschaft, Unternehmen und Einzelhandel gleichermaßen ersehnte Lockerungen nach sich ziehen.
Ulm/Alb-Donau-Kreis