Laut Pressemitteilung des Gerichts fuhr der Angeklagte am 10. Januar mit einem Lastwagen von Neu-Ulm aus über die Brückenstraße und die Gänstorbrücke in Richtung Ulm. Dabei missachtete er das Befahrungsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Er rammte die Höhenbegrenzung, die hierbei beschädigt wurde, und fuhr weiter. Es entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Weil die Brücke seit einiger Zeit per Video überwacht wird, konnte der Fahrer ausfindig gemacht werden und wurde angezeigt.
Wegen Corona: Justizministerium empfiehlt, möglichst keine öffentlichen Verhandlungen mehr durchzuführen
Gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Neu-Ulm über 30 Tagessätze und eine Geldbuße über 102,30 Euro hat der Mann Einspruch eingelegt. Sollte der Einspruch aufrecht erhalten werden, müsste darüber in öffentlicher Verhandlung entschieden werden. Ob es dazu kommt und wenn ja, wann, ist allerdings offen. Wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer mitteilte, hat das bayerische Justizministerium mit Schreiben vom 18. März empfohlen, wegen der Corona-Krise nach Möglichkeit auf die Durchführung von öffentlichen und mündlichen Verhandlungen zu verzichten. Ausnahmen sollen für besonders wichtige Angelegenheiten wie etwa Haftsachen oder Strafverfahren mit drohender Verjährung gelten. Die Entscheidung trifft das Gericht jedoch aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit im Einzelfall selbst. (mru)
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