Die Geschichte klingt so fantastisch, als stamme sie aus der Gedankenwelt eines Schreibers von Seifenopern – doch sie ist vor Kurzem in einem Kindergarten im Landkreis Neu-Ulm geschehen. Die Leiterin der katholischen Einrichtung erwartete ein Kind und ging in den Mutterschutz. Jetzt reichte die 39-Jährige bei ihrem Arbeitgeber, der Pfarrkirchenstiftung vertreten durch die Diözese Augsburg, eine Geburtsurkunde ein. Und dazu eine Kopie ihrer eingetragenen Partnerschaft. Das Papier bescheinigt der Frau, mit ihrer Freundin als Paar zusammenzuleben. Die Juristen der Diözese wurden daraufhin aktiv: Eine homosexuelle Beziehung von Angestellten gilt nach der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ als Kündigungsgrund. Beim Gewerbeaufsichtsamt in München beantragte man, der Entlassung der Kindergärtnerin zuzustimmen. Doch in der Landeshauptstadt wollten die Verantwortlichen nicht einwilligen, denn Arbeitnehmer in Elternzeit unterliegen laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besonderem Kündigungsschutz. Nun kommt die Sache vors Augsburger Verwaltungsgericht: Am Dienstag, 19. Juni, um 10 Uhr heißt es in Sitzungssaal zwei „Katholische Pfarrkirchenstiftung gegen Freistaat Bayern“.
Einen solchen Fall hat es in der Diözese noch nicht gegeben
Einen solchen Fall hat es in der Diözese zuvor noch nicht gegeben: „Das ist das erste Mal“, sagt Pressesprecher Markus Kremser auf Anfrage unserer Zeitung. Er betont, dass die Kündigung der Frau noch nicht ausgesprochen worden ist. Zunächst wurde beim Gewerbeaufsichtsamt nachgefragt. Die Gründe für die geplante Entlassung findet Kremser in der „Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse“. Demnach sind die Mitarbeiter der Kirche zur Loyalität verpflichtet. In Artikel vier heißt es etwa: „Von den katholischen Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten.“ Und: „Sie dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung und in ihrem dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche und der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, nicht gefährden.“ Nach sogenannten schwerwiegenden Verletzungen seien Kündigungen möglich. Beispiele für Verstöße sind unter anderen ein „öffentliches Eintreten gegen Grundsätze der katholischen Kirche“ und „Handlungen, die (...) als eindeutige Distanzierung von der (...) Kirche anzusehen sind“.
Beziehung der Frau: „Loyalitätsverstoß“
Nach Auffassung der Diözese hat die Kindergärtnerin einen Kündigungsgrund geliefert: „Das Praktizieren einer homosexuellen Beziehung stellt einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß dar“, sagt Kremser. Zudem sehen die Geistlichen das Sakrament der Ehe „bedroht“. An die kirchlichen Grundsätze hätten sich die Angestellten zu halten. Kremser: „Das haben sie bei Vertragsabschluss unterschrieben.“
Unklar ist den Beteiligten bislang, wer der Vater des Kindes der lesbischen Frau ist: „Das haben Sie mich jetzt nicht wirklich gefragt“, verbietet sich der Diözesansprecher jegliche Spekulation. Warum die Frau ihre Partnerschaft nun meldete und damit ihren Job aufs Spiel setzte? „Das wissen wir nicht“, so Kremser. Beigefügt habe die Kindergärtnerin der Bescheinigung jedoch einen Brief, in dem sie schreibt, sehr wohl zu wissen, dass sie ihrem Arbeitgeber einen Kündigungsgrund liefert. Das sehen die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts offenbar anders. Sie wollten der Entlassung nicht zustimmen: Es gebe keinen Grund, der Frau während der gesetzlichen Schutzfrist zu kündigen. Die Kirche als Tendenzbetrieb beruft sich dagegen auf ihr Selbstbestimmungsrecht.
Außergewöhnlicher Fall
Die Verhandlung dürfte in Kirchenkreisen und von Arbeitsrechtlern mit Spannung erwartet werden: Ivo Moll, Präsident des Verwaltungsgerichts, nennt die Konstellation des Falls „außergewöhnlich“. Aus seiner Sicht sind die Fronten klar abgesteckt: „Die Kirche hält eine gleichgeschlechtliche Beziehung für einen Kündigungsgrund, selbst im Erziehungsurlaub, die Gewerbeaufsicht sieht das anders.“ Diese Positionen wollen nun „möglichst emotionslos“ gegenübergestellt werden. Am Dienstag wird sich entscheiden, wie die Geschichte zu Ende geht.