Die Geschichte klingt so fantastisch, als stamme sie aus der Gedankenwelt eines Schreibers von Seifenopern – doch sie ist vor Kurzem in einem Kindergarten im Landkreis Neu-Ulm geschehen. Die Leiterin der katholischen Einrichtung erwartete ein Kind und ging in den Mutterschutz. Jetzt reichte die 39-Jährige bei ihrem Arbeitgeber, der Pfarrkirchenstiftung vertreten durch die Diözese Augsburg, eine Geburtsurkunde ein. Und dazu eine Kopie ihrer eingetragenen Partnerschaft. Das Papier bescheinigt der Frau, mit ihrer Freundin als Paar zusammenzuleben. Die Juristen der Diözese wurden daraufhin aktiv: Eine homosexuelle Beziehung von Angestellten gilt nach der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ als Kündigungsgrund. Beim Gewerbeaufsichtsamt in München beantragte man, der Entlassung der Kindergärtnerin zuzustimmen. Doch in der Landeshauptstadt wollten die Verantwortlichen nicht einwilligen, denn Arbeitnehmer in Elternzeit unterliegen laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besonderem Kündigungsschutz. Nun kommt die Sache vors Augsburger Verwaltungsgericht: Am Dienstag, 19. Juni, um 10 Uhr heißt es in Sitzungssaal zwei „Katholische Pfarrkirchenstiftung gegen Freistaat Bayern“.
Streit in Diözese