Bobingen/Neu-Ulm Das juristische Verfahren gegen den bisherigen Stadtpfarrer von Bobingen und früheren Vikar von Neu-Ulm, Albert Mahl, ist noch immer nicht abgeschlossen. Jetzt bestätigte sein Anwalt Nikolaus Fackler (Augsburg), dass er Widerspruch zu dem gegen Mahl verhängten Strafbefehl eingelegt habe. Dies diene vor allem dazu, die Bedenkzeit Mahls zu verlängern. Fackler kündigte an: Nächste Woche treffe der Priester die Entscheidung, ob er die Bewährungsstrafe von neun Monaten akzeptiere oder eine Gerichtsverhandlung fordere.
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Pfarrer: Mädchen zwar angefasst, aber kein sexuelles Motiv