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Senden: Wer am Waldbaggersee baden will, muss Regeln beachten

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Wer am Waldbaggersee baden will, muss Regeln beachten

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    Am Waldbaggersee in Senden gilt vermutlich ab Mitte Juni eine Badeordnung. Der Stadtrat entscheidet in seiner nächsten Sitzung über das Regelwerk. Haftungsrechtliche Gründe sind der Anlass dafür.
    Am Waldbaggersee in Senden gilt vermutlich ab Mitte Juni eine Badeordnung. Der Stadtrat entscheidet in seiner nächsten Sitzung über das Regelwerk. Haftungsrechtliche Gründe sind der Anlass dafür.

    Am Waldbaggersee in Senden gilt bald eine Badeordnung. Es ist die erste überhaupt, bislang gab es ein solches Regelwerk an dem

    Hintergrund der nun einzuführenden Badeordnung sind aktuelle Diskussionen um Haftungsfragen für Bäder und Seen. Nachdem der Bundesgerichtshof eine Kommune in Rheinland-Pfalz nach einem Badeunfall in einem Freibad zu Schadenersatz verurteilte, sind auch andere Städte in Sorge. Denn nach dem Urteil haben die Gemeinden eine Aufsichtspflicht, sobald an ihren Gewässern Anlagen wie Sprungtürme oder Stege aufgebaut sind. Das ist in Senden sowohl am Waldsee als auch am Hallenbadsee der Fall, der Waldsee hat zudem noch zwei Inseln. Die Stadt Neu-Ulm hat die Badeinseln in den Seen in Pfuhl und Ludwigsfeld, wie berichtet, gesperrt. Grund für die Sperrung sind die Corona-Abstandsregeln, auf den Inseln kann kein Mindestabstand gewährleistet werden. Die Stadt empfiehlt, dass sich Schwimmer ihre Schwimmstrecken entsprechend der persönlichen Fähigkeiten einteilen, da die Inseln nicht mehr für Pausen zur Verfügung stehen.

    Die Badeordnung gilt vermutlich ab Ende Juni

    In Senden wurde im Februar beschlossen: Die Inseln bleiben. Sie werden jedoch zukünftig als Rettungsinseln gekennzeichnet und regelmäßig geprüft. Und als

    Damit die Badegäste über die Haftungsregelungen informiert sind, gibt es zudem eine Haus- und Badeordnung. Diese wird an den Zugängen zum See und an der Liegewiese ausgehängt, teilt die Verwaltung mit.

    Verboten ist rauchen unter 18 Jahren

    Dort werden Verhaltensregeln und Verbote aufgeführt. Beispielsweise darf entsprechend dem Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren geraucht werden. Zudem ist es verboten, vom Steg oder den Rettungsinseln in den See zu springen. Auch darf nicht so laut Musik gehört oder gemacht werden, dass andere Badegäste belästigt werden. Einige Diskussionen gab es im Hauptausschuss zum Thema Glas. Das vorgelegte Regelwerk sah vor, keine Behälter aus Glas am See zu erlauben – mit Ausnahme der Bereiche am Kiosk und bei der Wasserwacht. Regina Rusch (SPD) kritisierte das, niemand trinke die am Kiosk gekauften Flaschen direkt dort aus. Michael Hanser (CSU) sagte, dann müsse man auch Glas auf jeder Grünfläche und jedem Spielplatz verbieten, das sei ein „Schmarrn“. Das Glas-Verbot habe haftungsrechtliche Gründe, erläuterte Michael Thurnhuber von der Verwaltung. Dafür zeigten die Räte Verständnis, waren aber dennoch gegen dieses Verbot in der Badeordnung. Im Entwurf, der dem Stadtrat vorgelegt werden soll, wird dies geändert.

    Theo Walder (CSU) störte sich daran, dass für den Badesee Öffnungszeiten in der Ordnung stehen. „Es kann doch nicht sein, dass ich gegen die Badeordnung verstoße, wenn ich um acht Uhr abends nach dem Arbeiten noch schwimmen gehen möchte?“, fragte er. Zudem kritisierte er den Satz „Nach Ablauf der Öffnungszeiten ist das Gelände unverzüglich zu räumen“. Walder: „Das geht gar nicht, das ist doch ganz normaler öffentlicher Raum.“ Die Bürgermeisterin erklärte, der See habe aus haftungsrechtlichen Gründen Öffnungszeiten. In diesem Zeitrahmen garantiere die Stadt, dass am See alles in Ordnung sei, deswegen sei der zeitliche Aspekt wichtig. Die Verwaltung wird den Satz mit der Räumung streichen. Schäfer-Rudolf betonte, dass es bislang an den Seen jedoch auch ohne Badeordnung wenig Probleme gegeben habe.

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