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Senden: Senden führt die Mietpreisbremse ein

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Senden führt die Mietpreisbremse ein

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    In Senden darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
    In Senden darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

    Mieter in Senden können sich freuen: In der Stadt gilt von Mittwoch, 7. August, an die Mietpreisbremse. Das hat das bayerische Justizministerium jüngst beschlossen. Damit ist Senden neben Neu-Ulm die einzige Kommune im Landkreis, in der die Regelung greift.

    Katja Adler, Rechtsberaterin beim Mieterverein Ulm/Neu-Ulm, findet die Mietpreisbremse gut – auch für Senden. „Die Mieten sind dort in den vergangenen Jahren angestiegen und gehen in Richtung der Ulmer und Neu-Ulmer Preise“, sagt die Fachfrau im Gespräch mit unserer Redaktion. Es gebe einfach zu wenig Wohnraum.

    Grundsätzlich gilt mit der Mietpreisbremse also auch ab dem 7. August in Senden: Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies gilt auch für die Vermietung möblierter Wohnungen. Wie hoch die Vergleichsmiete im Ort ist, kann dem einfachen oder qualifizierten Mietspiegel entnommen werden. Dieser wird entweder von den Kommunen erstellt oder andernfalls von Interessensvertretern von Mietern oder Vermietern.

    In Senden kostet der Quadratmeter sechs bis acht Euro

    In Neu-Ulm und Ulm gilt die Mietpreisbremse bereits seit einiger Zeit. Die beiden Städte haben einen Mietspiegel erstellt, an dem sich sowohl Mieter als auch Vermieter orientieren können. Nach dem aktuellen Spiegel aus dem Jahr 2017 beträgt die durchschnittliche Nettomiete (Kaltmiete) in Ulm/Neu-Ulm – unabhängig von Lage, Art, Ausstattung und Beschaffenheit – 7,43 Euro pro Quadratmeter. In Senden berechnen zurzeit lediglich die verschiedenen Mietportale ihre eigenen jeweiligen Größenordnungen, die von sechs bis acht Euro pro Quadratmeter reichen.

    Katja Adler hat in Neu-Ulm und Ulm die Erfahrung gemacht, dass die Mietpreisbremse „einiges gebracht hat“. Vor allem in einer Sache: der Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen. Der Vermieter darf die Miete damit innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nicht um mehr als 15 Prozent (statt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen. Und in dieser Hinsicht habe der Mieterverein mehrere Fälle gehabt, wo die Mieter sonst hätten höhere Aufschläge in Kauf nehmen müssen.

    Modernisierte Wohnungen sind bei der ersten Vermietung von der Mietpreisbremse ausgeschlossen

    Ausgenommen von den prozentualen Grenzen sind jedoch Neubauten. Dort kann der Eigentümer die Miete ohne Beschränkung festlegen. Denn potenzielle Investoren sollen durch die Mietpreisbremse nicht gebremst werden, neuen Wohnraum zu schaffen. Ähnliches gilt bei Modernisierungen. Wenn bestehende Wohnungen modernisiert werden, ist die erste Vermietung von der Mietpreisbremse ausgeschlossen, damit sich die Kosten rechnen.

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagt: „Die Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist ein wichtiges Anliegen der bayerischen Staatsregierung.“ Ziel sei es, einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern wiederherzustellen. Mit dem Neuerlass der Mietschutzverordnung stelle man die Mietpreisbremse auf eine rechtssichere Grundlage und schaffe klare Verhältnisse. Zuletzt hatte es nach einer Einzelfallentscheidung des Landgerichts München gewisse rechtliche Unsicherheiten gegeben.

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