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Senden: Prozess um Fischwilderei in Senden: Das war ein teurer Angelausflug

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Prozess um Fischwilderei in Senden: Das war ein teurer Angelausflug

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    Ein 28-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm muss sich wegen Fischwilderei vor Gericht verantworten.
    Ein 28-Jähriger aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm muss sich wegen Fischwilderei vor Gericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit einer Angelschnur, einem Haken und einem Köder erhofften sich drei Männer an der Illerausleitung auf Höhe der Auseen in Senden den großen Fang. Das Problem: Sie hatten keinerlei Berechtigung, an dieser Stelle zu fischen. Einer von ihnen stand nun wegen der Verletzung fremden Fischereirechts vor dem Amtsgericht Neu-Ulm.

    Direkt zu Beginn der Verhandlung gestand der Angeklagte die ihm von Oberstaatsanwalt Markus Schroth zur Last gelegten Punkte: „Es tut mir leid, dass ich diese Dummheit begangen habe, ich habe nicht richtig nachgedacht.“

    Mitte April dieses Jahr traf sich der 28-Jährige aus dem südlichen Landkreis mit zwei Freunden an der Illerausleitung auf Höhe der Auseen. Dort fischten die Männer mit einer eigens zusammengebauten Angel, erfolgreich waren sie jedoch nicht. Nach ungefähr einer halben Stunde wurden andere Personen auf die Gruppe aufmerksam und verständigten die Polizei.

    Prozess um Fischwilderei: Angeklagter bestreitet, sich mit Freunden verabredet zu haben

    Der Angeklagte bestritt, dass er sich mit seinen beiden Freunden zum illegalen Angeln verabredet habe. Als er dann aber die beiden Männer traf, versuchte auch er sein Glück mit der Angelrute Marke Eigenbau: „Ich fand es in dem Moment interessant und wollte sehen, ob ein Fisch anbeißt.“ Dabei wusste er, dass er zum Fischen an dieser Stelle nicht berechtigt war.

    Dass es überhaupt zu einer Hauptverhandlung gegen den 28-Jährigen wegen einer solchen Tat mit „Bagatellcharakter“ kam, wie es Verteidiger Uwe Böhm bezeichnete, liegt an den Vorstrafen des Angeklagten. So wurde er 2014 wegen zweifacher Beleidigung und 2016 wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu Geldstrafen verurteilt. 2018 kam der 28-Jährige aber wegen des Erwerbs und Handels von und mit Betäubungsmitteln nicht mehr ohne eine Freiheitsstrafe davon. Diese wurde auf zwei Jahre festgelegt, mit Bewährungsfrist von drei Jahren.

    Angeklagter verstößt mit Fischwilderei gegen die noch offene Bewährung

    Mit der Fischwilderei im Mai dieses Jahres verstieß er damit gegen die noch offene Bewährung, wie auch Oberstaatsanwalt Schroth in seinem Plädoyer erklärte. Positiv bewertete er das Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er die Schnur mit dem Haken nur kurz ins Wasser hielt.

    Die Forderung einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Euro begründete Schroth damit, dass es sich bei der vorliegenden Tat um ein Bagatelldelikt handelt und die offene Bewährung nicht zurückgenommenen werden müsste. „Ich gehe davon aus, dass hier letztmals mit einer Geldstrafe auf den Angeklagten eingewirkt werden kann“, beendete Schroth sein Plädoyer.

    Verteidiger Uwe Böhm schloss sich den Ausführungen des Oberstaatsanwalts an, forderte aber mit 70 Tagessätzen zu 40 Euro eine geringere Strafe.

    Der Vorsitzende Richter Stefan Nielsen verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro. Die offene Bewährung bleibt bestehen, da der 28-Jährige Verständnis für seinen Fehler zeigte, die Tat nicht erfolgreich war und er eine sehr gute berufliche Perspektive habe. Neben der abschließenden Bemerkung, dass dies ein recht teurer Angelausflug war, betonte Nielsen: „Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte diesen Warnschuss verstanden hat.“

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