Bauen in Bayern verändert sich ab dem Jahr 2021 - zumindest in Teilen des Freistaats. Zum Februar ist eine Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten, die Ende des vergangenen Jahres vom Landtag verabschiedet wurde. Wichtiger Bestandteil dieser Reform ist, dass Abstandsflächen zwischen Gebäuden kleiner ausfallen. Betroffen von den Änderungen sind jedoch nur Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 250.000 - und damit auch die Stadt Senden. Diese hat jedoch von ihrem Recht Gebrauch gemacht, teilweise Änderungen an den Vorgaben zu machen. Nun steht fest, was für zukünftige Bauherren in Senden gilt.
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