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Senden/Neu-Ulm: Nach 32 Jahren gekündigt: Ex-Mitarbeiter klagt gegen Bader in Senden

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Nach 32 Jahren gekündigt: Ex-Mitarbeiter klagt gegen Bader in Senden

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    Die Bader-Gruppe hat mehrere Sitze in Deutschland und einen in Ungarn. Die einzelnen Unternehmen, wie die in Senden und Babenhausen, haben jedoch eigenständige Geschäftsführer. Das macht die arbeitsrechtliche Trennung schwer.
    Die Bader-Gruppe hat mehrere Sitze in Deutschland und einen in Ungarn. Die einzelnen Unternehmen, wie die in Senden und Babenhausen, haben jedoch eigenständige Geschäftsführer. Das macht die arbeitsrechtliche Trennung schwer. Foto: Alexander Kaya

    Dass Recht und Gerechtigkeit nicht das gleiche bedeuten, musste ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma Bader in Senden am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht in Neu-Ulm erfahren. Der Konstruktionsmechaniker wurde zum September dieses Jahres entlassen, da das Unternehmen in Senden insolvent gegangen ist. Vor Gericht klagte er gegen die Firma, da er nach jahrzehntelanger Beschäftigung betriebsbedingt gekündigt und nicht, wie viele andere Mitarbeiter, von Bader in Babenhausen übernommen wurde. Doch gegen einen früheren Arbeitgeber zu klagen, der mitten im Insolvenzverfahren steckt, klingt leichter, als es sich der Kläger und sein Anwalt vorgestellt haben.

    Bereits mehrere Klagen gegen Bader vor dem Arbeitsgericht

    Es war nicht die erste Verhandlung am Arbeitsgericht, die sich gegen die insolvente Bader GmbH in Senden richtete, doch eine, die den Vorsitzenden Arbeitsrichter Hubert Angstenberger vor ein Dilemma stellte. „Ich verstehe sie persönlich und menschlich komplett, juristisch gesehen haben sie Pech gehabt“, machte Angstenberger dem Kläger klar. „Es ist die schwierigste rechtliche Situation, in die sie geraten sind.“ Denn: Die Firmen Bader in Senden und Bader in Babenhausen sind zwei eigenständige Unternehmen, die zwar beide zur Bader-Gruppe gehören, aber unabhängig voneinander aufgestellt sind. Der gekündigte Mitarbeiter verklagte die Firma Bader in Senden, die jedoch alle Geschäftsbereiche verkaufen musste und in den Händen des Insolvenzverwalters liegt. Die GmbH in Senden gibt es sozusagen nicht mehr.

    Dem Kläger stieß vor allem eine Sache auf, wie er vor Gericht klar machte: „Ich kenne jede Maschine in der Halle. Ich wäre eigentlich die Nummer eins auf der Liste der Leute gewesen, die übernommen werden sollten.“ Nach eigenen Angaben war der gelernte Konstruktionsmechaniker 32 Jahre lang in der Firma beschäftigt, davon 25 Jahre als Gruppenleiter in der Vorfertigung.

    Einige Mitarbeiter wurden übernommen, der Kläger nicht

    Nach dem Aus am Sendener Standort übernahm die Firma in Babenhausen 20 Mitarbeiter sowie die Azubis, die im Werk in Senden angestellt waren. Der langjährige Mitarbeiter, der eine Familie und Kinder hat, stand nicht auf der Übernahmeliste. „Es wurden Leute mitgenommen, die ich eingelernt habe. Oder jemand, der zwei Jahre Zeitarbeiter war“, schimpfte der Mechaniker aus Senden. Seine Vermutung: Der damalige Geschäftsführer von Bader in Senden, Tobias Höhnlein, habe ihn nicht gewollt. „Vielleicht war ich ihm zu teuer.“ Anders konnten sich der Kläger und sein Rechtsanwalt Günter Hasel nicht erklären, warum man eine qualifizierte Fachkraft kündigt.

    Höhnlein habe die Mitarbeiter selbst ausgewählt, das bestätigte der Rechtsanwalt Andreas Pöschke, der die Insolvenzfirma im Prozess vertrat. „Ich hätte dem Herrn Höhnlein nicht reinquatschen können. Die wollten ursprünglich ja nicht einmal die Azubis mitnehmen“, sagte Pöschke. Es sei außerdem die freie Entscheidung der Firma in Babenhausen gewesen, wer aus dem Werk in Senden übernommen werden sollte. „Die zwei Unternehmen haben arbeitsrechtlich nichts miteinander zu tun“, machte der Rechtsanwalt klar. Der Vorwurf der Klägerseite, nur die billigen und jungen Arbeitskräfte übernommen zu haben, stimme so nicht, sagte Pöschke. Auch langjährige und somit teuere Kollegen des Klägers seien übernommen worden – oder hatten zumindest das Angebot. Drei Fachkräfte lehnten dieses nämlich ab.

    „Ich verstehe ihren Ärger“, sagte der Arbeitsrichter zum Kläger. „Aber wenn sie den Prozess weiterführen wollen, wäre das Ergebnis unwirksam.“ Würde der Kläger gewinnen, wäre seine Kündigung nichtig, jedoch wäre er bei einer Firma eingestellt, die keine Arbeit hat. „Das heißt dann nämlich nicht, dass sie automatisch im Übernahmeteam sind“, erklärte Angstenberger. Rechtlich gesehen brachte es nichts, die Verhandlung fortzuführen.

    Dem entlassenen Mitarbeiter stehen 10.500 Euro Sozialausgleich zu - eigentlich

    Der gekündigte Mitarbeiter wäre gerne nach Babenhausen mitgegangen, sagte er. Er bekam direkt im Anschluss einen neuen Job bei der Stadt Senden. Dort ist er seit Oktober tätig, bekommt 900 Euro netto weniger, als zuvor bei Bader. „Ich wollte nicht vom Staat leben, sondern habe mir direkt nach der Kündigung eine Arbeit gesucht. Ich habe ja schließlich eine Familie zu ernähren“, berichtete er. Die beiden Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die Insolvenzfirma muss dem Kläger nun eine Sozialabfindung von 1500 Euro brutto zahlen, die auf den Sozialplan angerechnet wird. „Das ist natürlich nicht viel“, gab Angstenberger zu. Zur Überraschung des Klägers sowie seines Rechtsanwalts, soll der Gekündigte Geld aus dem Sozialplan bekommen. Das wären in seinem Fall drei Monatsgehälter, etwa 10.500 Euro. Zumindest wäre es die Idealvorstellung, wenn er die Summe tatsächlich bekommen würde.

    Denn: Im Sozialplan sind etwa eine halbe Million Euro, die auf 60 entlassene Mitarbeiter verteilt werden sollen. „Wir müssen schauen, wie viel Geld nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in fünf bis sechs Jahren noch im Geldbeutel ist. Es kann sein, dass die Abfindung gekürzt wird“, erklärte Pöschke.

    Lesen Sie dazu auch: Verkauf der Bader-Gruppe ist durch So will das Unternehmen Bader aus Senden neu durchstarten

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