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Senden/Neu-Ulm: Haftstrafe wegen zehn Gramm Drogen: Angeklagter reagiert entsetzt

Senden/Neu-Ulm

Haftstrafe wegen zehn Gramm Drogen: Angeklagter reagiert entsetzt

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    Ein 37-Jähriger aus Senden konsumierte jahrelang Amphetamin. Eine Bestellung über das Darknet in Holland wurde ihm nun zum Verhängnis. Für die illegale Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge wurde er verurteilt.
    Ein 37-Jähriger aus Senden konsumierte jahrelang Amphetamin. Eine Bestellung über das Darknet in Holland wurde ihm nun zum Verhängnis. Für die illegale Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge wurde er verurteilt.

    Es sind ungewöhnlich laute Szenen, die sich am Amtsgericht Neu-Ulm abspielen. „Sie tun mir persönlich ein Stück weit leid“, eröffnet Richter Thomas Mayer die Urteilsverkündung. Der Angeklagte, ein 37-Jähriger aus Senden, kann das darauf folgende Urteil nicht fassen. Für den Kauf von Drogen im Darknet muss er mehr als zwei Jahre ins Gefängnis. „Ich gehe nicht in Haft! Ich will einen anderen Anwalt anrufen! Berufung! Sofort!“, schreit der Mann dem Richter und seinen Schöffen entgegen und schlägt mehrfach mit der geballten Faust auf den Tisch. Es ist nicht das erste Mal an diesem Tag, dass er die Fassung verliert. Der Richter nimmt den Protest wortlos zur Kenntnis. Zwei Justizbeamte legen dem 37-Jährigen Handschellen an, in schwarzen Jogginghosen und blauer Windjacke wird er abgeführt.

    Im vergangenen Sommer hat der Mann im Darknet 33 Gramm Amphetamin aus den Niederlanden bestellt. Für den Eigenbedarf, wie er sagt. Das Paket kam aber nie bei ihm an. Der Zoll in Köln fing die Sendung mit dem Rauschgift ab. 10,6 Gramm reines Amphetamin ergab die Untersuchung der Forensik in München. Es folgten eine Hausdurchsuchung und ein Strafbefehl: Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hieß es dort. Zur ersten Verhandlung am Amtsgericht Neu-Ulm Mitte September erschien der 37-Jährige jedoch unentschuldigt nicht. Er wurde per Haftbefehl gesucht. Wenige Tage später nahmen ihn Polizisten am Hauptbahnhof in Ulm fest. Bis zum Tag der Neuverhandlung am Amtsgericht Neu-Ulm saß er in Untersuchungshaft in Memmingen. Kalter Entzug. Der Akademiker ist seit Jahren süchtig nach Amphetamin.

    Angeklagter war wegen schizophrener Auffälligkeiten in Behandlung

    „Das war gut, ganz ohne Medikamente“, sagt er vor Gericht über den Entzug in U-Haft. „Ich habe zu mir gefunden und möchte in Zukunft ein Leben ohne Drogen führen. Wenn ich sie weiter nehmen würde, wird das mein Niedergang.“ Ansonsten will er sich nicht äußern. „Kein Kommentar“, lautet seine Antwort zahllose Male auf die Fragen von Richter Mayer. Der Richter entlockt dem Angeklagten dennoch ein paar Informationen. Nach seinem erfolgreichen Studium habe er keine Stelle gefunden, deshalb sei er vor fast 20 Jahren zurück zu seinen Eltern nach Senden gezogen. Dort habe er sich mit Jobs als Verkäufer und Fahrer über Wasser gehalten – und aus Verzweiflung ob seiner Lage zu Amphetaminen gegriffen. Seit 2016 sei er arbeitslos. Der Angeklagte gibt auch zu, mehrfach wegen schizophrener Auffälligkeiten in klinischer Behandlung gewesen zu sein. Etwas wirr wirken zuweilen auch seine Ausführungen und Zwischenrufe vor Gericht, die den gesamten Prozess begleiten. Er sagt aber über sich selbst: „Ich bin ein gesunder Mensch.“ Das bestätigt ein Gutachten eines Arztes des Gefängniskrankenhauses: Der Angeklagte sei nicht schizophren, die Auffälligkeiten hätten sich aufgrund des Amphetamin-Konsums ergeben. Die Schuldfähigkeit sei deshalb gegeben, schlussfolgert Richter Mayer. Staatsanwalt Daniel Theurer fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für die unerlaubte Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge – die Mindeststrafe dafür beträgt zwei Jahre.

    Mann muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis - ohne Vorstrafe

    Wie er in seinem Plädoyer ausführt, sprechen gegen den Angeklagten: Die Sendung aus Holland war an ihn adressiert, eine Haarprobe bestätigte den regelmäßigen Konsum von Amphetamin und auf seinem Laptop wurde ein sogenannter Tor-Browser gefunden, der für die Nutzung des Darknets benötigt wird. Alexander Kühne, der Pflichtverteidiger des Angeklagten, plädierte hingegen auf Freispruch. Laut ihm könne dem 37-Jährigen nichts nachgewiesen werden: „Bei ihm zu Hause wurde nichts gefunden und die Adresse könnte jeder eingetragen haben.“ Wenn überhaupt, handle es sich bei der unterstellten Bestellung ohnehin nur um versuchten Erwerb – hier wäre auch eine Geldstrafe möglich.

    Für den Richter und die Schöffen allerdings ist der Fall klar: „Sie sind süchtig und haben die Drogen deshalb in Holland bestellt“, sagt Mayer bei der Urteilsverkündung. Zwei Jahre und vier Monate soll der 37-Jährige deshalb ins Gefängnis. Ein milderes Urteil mit Therapie wäre möglich gewesen, besonders weil der Mann nicht vorbestraft ist, so der Richter: „Aber sie haben sich entschlossen, unsere Fragen nicht zu beantworten. Aufgrund des jahrelangen Konsums dieser harten und gefährlichen Drogen, ist dies kein minder schwerer Fall.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 37-Jährige will Einspruch einlegen.

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