Es gibt ihrer Meinung nach zu wenige Wahlplakate in Senden – deswegen haben CSU-Bezirksverband und SPD-Bezirk in Schwaben kurz vor der Landtagswahl im vergangenen Herbst vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Stadt geklagt. Diese hatte in ihrer Plakatierungsverordnung geregelt, dass auf jeder der kommunalen Wände nur ein Plakat pro Partei oder Gruppierung erlaubt ist. Damit hatte jeder gleich viel Platz für Wahlwerbung bekommen.
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