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Senden: Müssen die Badeinseln in den Seen weg?

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Müssen die Badeinseln in den Seen weg?

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    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt: Eine Gemeinde ist bei Schwimmunfällen haftbar, wenn sie EInrichtungen für Badegäste, beispielsweise Badeinseln, installiert hat. Diese hier befindet sich im Sendener Hallenbadsee.
    Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts besagt: Eine Gemeinde ist bei Schwimmunfällen haftbar, wenn sie EInrichtungen für Badegäste, beispielsweise Badeinseln, installiert hat. Diese hier befindet sich im Sendener Hallenbadsee. Foto: Angela Häusler

    Braucht die Stadt mehr Personal an Badestränden? Mit dieser Frage hat sich am Mittwochabend der Ferienausschuss des Stadtrats befasst. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die Kommunen bei Badeunfällen stärker in die Pflicht nimmt. Ein Gutachten soll nun helfen, die Situation an den Sendener Gewässern zu klären.

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