Ein 29-Jähriger faltet einen Zollstock auf und schlägt zu. Sein Opfer: ein neunjähriger Bub. Mindestens viermal hat er das Kind laut Anklageschrift mit dem Meterstab auf den Hintern gehauen, dadurch soll der Bub Hämatome und Striemen davongetragen haben. Der Mann muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er so lange zugeschlagen, bis der
Der 29-jährige Angeklagte räumt vor Gericht alles ein. Er sei überfordert gewesen, weil der Bub nicht nach Hause gekommen war. Vor
Der Bub kommt nicht heim
Am Freitag, dem Abflugtag der Mutter, sei der Bub nicht nach Hause gekommen, erzählt der Angeklagte vor Gericht. Er habe sich Sorgen gemacht und wusste nicht, was er tun sollte. Es sei zwar nicht ungewöhnlich, dass der Bub zum Spielen nach draußen gehe, doch normalerweise müsse er gegen 19 Uhr wieder daheim sein. An dem Abend sei er jedoch erst um 22 Uhr gekommen. Als er da war, so erzählt es der Angeklagte, habe er nicht erklärt, warum es so spät geworden sei. „Er stand einfach nur wie versteinert da.“
Daraufhin habe er den Meterstab genommen, der neben der Tür lag, und dem Kind „auf den Po gehauen“, sagt der Mann. Ähnlich habe die Mutter des Buben dies auch schon mit den Fingern des Kindes gemacht. „Ich wusste nicht, was ich tun soll.“ Er habe keine Erfahrung mit Kindern und keine Ahnung davon, wie man diese erzieht. Er sei selbst ohne Vater aufgewachsen und habe kein gutes Verhältnis zur Mutter.
Der Angeklagte erzählt auch, dass es bereits vor dem Urlaub Gespräche gegeben habe, da der Bub nicht alleine beim Lebensgefährten der Mutter bleiben wollte. Doch sie sei trotzdem verreist. Nach den Schlägen haben beide die Frau angerufen. Als diese am Montag zurückkam, habe sie sich kurz drauf von dem 29-Jährigen getrennt.
Bub hat Striemen am Körper
Die Mutter hat den Vorfall übers Telefon und später von ihrem Sohn geschildert bekommen. Die Hämatome und Striemen habe sie aber auch bei ihrer Rückkehr noch sehen können, sagt sie als Zeugin vor Gericht aus.
Der Angeklagte ist wegen Körperverletzung vorbestraft und stand bei der Tat unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft nahm dies und die Schwere der Tat zum Anlass, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zu fordern. Pflichtverteidiger Daniel Mahler plädierte auf eine mildere Strafe. Der Angeklagte habe sich selbstständig Hilfe bei Psychologen und der Bewährungshilfe gesucht und er habe sich bei dem Kind entschuldigt. Der Bub hat ihm nach Auffassung des Anwalts auch verziehen, denn wenige Tage nach der Tat seien die beiden einvernehmlich zusammen ins Kino gegangen.
Richter Thomas Mayer verurteilte den 29-Jährigen schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten auf Bewährung. „Sie haben einige Baustellen, an denen Sie arbeiten müssen“, sagt der
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