Die Bodensanierung des Gewerbeparks in Senden muss vorerst warten. Bevor mit den Arbeiten für ein Sanierungskonzept begonnen werden kann, muss der Eigentümer ein vollständiges Grundwassermodell vorlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Augsburg gut zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung: Die 9. Kammer wies die Klage des GPS-Eigentümers gegen das Landratsamt Neu-Ulm zurück. Der Besitzer hatte gegen die Anordnung der Behörden geklagt, vor der geplanten Sanierung weitere Untersuchungen des Grundwassers vorzunehmen.
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