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Gefälschte Impfpässe in Senden aufgeflogen: Liegt überhaupt eine Straftat vor?
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In Senden fliegen in einer Apotheke mehrere gefälschte Impfpässe auf. Die Polizei ermittelt, Wohnungen wurden durchsucht. Doch liegt überhaupt eine Straftat vor?
![Gefälschte Impfpässe in Senden aufgeflogen: Liegt überhaupt eine Straftat vor? Michael Kroha](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/bilder/crop57518471/6503059192-cv1_1-w40-owebp/Autorenprofil-Foto-Kroha-Michael?t=.jpg)
An gleich zwei Tagen hintereinander wurde in ein und derselben Apotheke in Senden versucht, mit einem mutmaßlich gefälschten Impfpass einen digitalen Impfnachweis zu bekommen. Der vermeintliche Betrugsversuch aber scheiterte. Gegen die aus Ulm sowie dem Kreis Neu-Ulm stammenden Personen ermittelt nun die Polizei wegen Urkundenfälschung. Für die Justizbehörden im Großraum Ulm und Neu-Ulm ist es der erste Fall dieser Art. Doch liegt überhaupt eine Straftat vor? Oder gibt es womöglich eine Lücke im Gesetz?
Die Debatte darüber, dass die gelben Impfbücher leicht zu fälschen und damit quasi ein gefundenes Fressen für Betrüger sind, ist nicht neu. Dass derartige Fälle aber die Justizbehörden beschäftigen, schon. Schließlich gab es eine vergleichbare Situation wie jetzt noch nie. Folglich existieren fast keine Urteile von Gerichten, schon gar nicht aus höherer Instanz.
Gefälschte Impfpässe: Landgericht-Entscheidung sorgt für Aufsehen
Vergangene Woche sorgte nun eine Entscheidung am Landgericht Osnabrück (Niedersachsen) für Aufsehen. Nach dessen Auffassung ist das Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats nicht strafbar – zumindest nach der derzeitigen Rechtslage. "Es sei von einer Strafbarkeitslücke auszugehen", heißt es in der Begründung.
Das Landgericht bezieht sich auf die Paragrafen 277 und 279 im Strafgesetzbuch, die sich mit der Fälschung von sogenannten Gesundheitszeugnissen auseinandersetzen. Also auch von Impfpässen. Eine Strafe dürfe demnach nur ausgesprochen werden, wenn die gefälschten Impfpässe einer staatlichen Behörden oder einer Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden. Weil es sich bei einer Apotheke um eine private Einrichtung handelt, sei das also nicht strafbar.
Doch nicht nur das: Das Landgericht legt seiner Entscheidung auch den Paragrafen 75 aus dem Infektionsschutzgesetz zugrunde. Demnach können nur Personen, die auch Impfungen durchführen dürfen (also zum Beispiel ein Arzt), für eine Fälschung belangt werden. Wird das im privaten Bereich gemacht, sei das straffrei. Zumindest aktuell noch.
So steht die Staatsanwaltschaft Memmingen zu gefälschten Impfpässen
Der Staatsanwaltschaft Memmingen, die im Sendener Fall die Ermittlungen leitet, ist der Beschluss aus Osnabrück bekannt. Wie Behördensprecher und Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm auf Nachfrage unserer Redaktion erklärt, würde sie die Rechtslage aber anders auslegen.
Die Krux an der Sache: Im Strafgesetzbuch sind für spezielle Fälle der Urkundenfälschung auch spezielle Paragrafen niedergeschrieben – mit jeweils einem eigenen Strafrahmen. Kann eine Tat einem speziellen Paragrafen zugeordnet werden, gibt es in der Justiz eine sogenannte Sperrwirkung. Das heißt, dieser spezielle Paragraf muss dann auch angewandt werden.
Doch hier ist die Staatsanwaltschaft Memmingen anderer Auffassung. Laut Oberstaatsanwalt Thamm müsse die Sperrwirkung im vorliegenden Fall nicht greifen. Er begründet das mit dem geringeren Strafmaß, das dem Paragrafen für den Spezialfall zugrunde liege. So wird die allgemeine Urkundenfälschung (Paragraf 267) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sanktioniert. Die Fälschung von Gesundheitszeugnissen (Paragraf 277) aber nur mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Thamms Ansicht nach müsse der Paragraf mit dem höheren Strafrahmen berücksichtigt werden. "Am Ende aber muss das ein Gericht entscheiden", so der Oberstaatsanwalt.
Politik will bei Strafgesetz zu gefälschten Impfpässen nachjustieren
Mehr Klarheit könnte auch eine Entscheidung in höherer Instanz schaffen. Im Fall von Osnabrück wäre das das Oberlandesgericht. Allerdings ist die vermeintliche Gesetzeslücke auch unlängst in der Politik angekommen. Unionspolitiker sollen laut einem FAZ-Bericht zuerst eine Nachjustierung der Gesetze gefordert haben. Die wohl zukünftige Ampel-Regierung will das nun auch baldmöglichst umsetzen. Strafrechtler kritisieren, dass das bereits im Frühjahr dieses Jahres bei der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes hätte erfolgen müssen. Oberstaatsanwalt Thamm will sich hierzu nicht äußern: "Es ist nicht meine Aufgabe, das zu kommentieren."
Doch was heißt das für die im Fall Senden verdächtigen Personen? Sollte das zuständige Gericht der Auffassung des Landgerichts Osnabrück folgen, würde das entweder einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zur Folge haben. Sollte die vermeintliche Gesetzeslücke nachträglich geschlossen werden, habe das hingegen keine Auswirkungen. Gesetzesänderungen können nicht rückwirkend greifen. Entscheidend sei die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, erklärt Thamm. Gut möglich also, dass Impfskeptiker das Risiko weiter eingehen wollen. Denn ist der gefälschte Impfpass einmal digitalisiert, hat man es quasi geschafft: Anschließend gibt es keine Möglichkeit mehr, zu prüfen, ob der Impfpass gefälscht war oder nicht.
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