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Senden: Gartenstraße: Bekommen die Anlieger ihr Geld zurück?

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Gartenstraße: Bekommen die Anlieger ihr Geld zurück?

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    Die Anlieger der Gartenstraße in Senden wollten einen günstigen Ausbau – mussten am Ende aber die Rechnungen tragen. Nun könnte sich das ändern, die Stadt hat offenbar einen Fehler gemacht.
    Die Anlieger der Gartenstraße in Senden wollten einen günstigen Ausbau – mussten am Ende aber die Rechnungen tragen. Nun könnte sich das ändern, die Stadt hat offenbar einen Fehler gemacht. Foto: Angela Häusler

    Ein zehn Jahre alter Bekanntmachungsfehler könnte den Anwohnern der Sendener Gartenstraße bares Geld einbringen: Sie hoffen jetzt, dass die Stadt ihnen die bezahlten Ausbaubeiträge für die Rundum-Sanierung der Straße zurückzahlen muss – bei einzelnen Anliegern kommen da mehrere 10000 Euro zusammen. Entscheiden wird das Verwaltungsgericht Augsburg.

    „Wir hoffen, dass die Stadt Senden uns die Beiträge zurückerstattet“, sagt Josef Schmidt, Mitglied der Interessengemeinschaft „IG Gartenstraße“ über die Entdeckung eines findigen Juristen, die für die Anwohner nun ganz unverhofft eine Möglichkeit auf die Rückzahlung eröffnet. Gerechnet hatten sie mit dieser Veränderung der Lage nicht – erst der Augsburger Anwalt entdeckte den formalen Fauxpas, der ihnen bereits bezahlte Beiträge wieder aufs Konto spülen könnte. Immerhin haben die Anwohner je nach Grundstück zwischen 1000 und 50000 Euro an Ausbaubeiträgen bezahlt, sagt Schmidt. Er rechnet aber damit, dass es „dauern kann, bis wir Klarheit haben“.

    Gartenstraße: Die Probleme bestehen seit Jahren

    Schon seit 2015 ziehen sich die Probleme der Anwohner mit den Straßenarbeiten hin. Denn von Anfang an hatten sie die Umgestaltung von Fahrbahn und Gehwegen als zu umfassend und zu teuer kritisiert. Die Nachbarn schlossen sich zur „IG Gartenstraße“ zusammen und protestierten gegen den Umbau. Doch es half nicht. Und die Baukosten von rund 550000 Euro wurden, wie es gesetzlich vorgesehen war, zu 80 Prozent auf die Anwohner umgelegt. Gemäß der Beitragssatzung der Stadt, die aus dem Jahr 2009 stammt.

    Die Anwohner beglichen die Forderung, viele von ihnen legten gegen die Bescheide aber Widerspruch ein. Bei einer Überprüfung der rechtlichen Lage entdeckte dann der Anwalt eines Anliegers, dass bei der öffentlichen Bekanntgabe der Satzung vor zehn Jahren ein Fehler gemacht worden war. Infolgedessen sei diese Satzung nichtig, argumentiert Jurist Cornelius Thoma nun, und die Gebührenbescheide, die die Gartensträßler im Jahr 2017 wegen des Ausbaus erhalten hatten, seien rechtswidrig. Er wies auf diesen Fehler hin – und das Neu-Ulmer Landratsamt sah die Sache genauso: Es hob die fraglichen Bescheide daher auf.

    Zwar hat die Stadt im Jahr 2019 versucht, den alten Fehler auszubügeln, indem sie die Satzung erneut – und diesmal korrekt – veröffentlichte. Doch nach Ansicht des Landratsamts war es für dieses, in der Fachsprache „Heilung“ genannte Verfahren, schon zu spät, erklärt Stefan Hatzelmann vom Fachbereich Kommunalrecht und Wahlen die Sicht des Landratsamts. Denn in der Zwischenzeit hatte sich ja die gesetzliche Grundlage für die Straßenausbaubeiträge verändert.

    Stadt Senden will Geld für Gartenstraße nicht zurückzahlen

    Die Stadt Senden wiederum sieht ihre Forderung dennoch als berechtigt an und hat beim Augsburger Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Es gehe der Stadt dabei allein um die Rechtssicherheit: „Wir müssen wissen, ob unsere Forderung rechtmäßig war oder nicht“, sagt Sendens Kämmerer Manuel Haas und ergänzt: „Wenn es eine Möglichkeit gibt, den Beitrag für die Stadt zu sichern, dann müssen wir das auch tun.“ Und weil es einen so gelagerten Fall bisher noch nicht gegeben habe, müsse nun eben das Gericht entscheiden. Die Stadt stehe in Kontakt mit den Anwohnern, so Bürgermeister Raphael Bögge, und werde sich um die Gleichbehandlung der Anlieger bemühen.

    Beim Landratsamt hat man Verständnis für die Klage der Stadt Senden. Stefan Hatzelmann erklärt, die Kommune könne beim Freistaat Bayern Ausgleichszahlungen für die ausgefallenen Beiträge beantragen – allerdings nur, wenn sie den Rechtsweg vollständig ausgeschöpft habe. Inhaltlich, betont Hatzelmann, sei die Sendener Satzung rechtmäßig gewesen, es handelte sich lediglich um einen Fehler bei der Bekanntgabe. Und die Stadt müsse auch nicht fürchten, dass nun weitere Kläger wegen des Bekanntmachungsfehlers Rückzahlungen fordern. Denn an bereits rechtskräftigen Bescheiden werde sich nachträglich nichts mehr ändern.

    Die Anwohner aus der Gartenstraße aber dürfen auf eine Rückzahlung hoffen, zumindest, wenn das Verwaltungsgericht Augsburg entsprechend urteilt. Anwalt Thoma ist zuversichtlich: „Ich sehe gute Chancen, dass wir alles wiederkriegen.“

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