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Senden: Diskussion um Gebetsraum: Wie hoch darf ein Gebäude sein?

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Diskussion um Gebetsraum: Wie hoch darf ein Gebäude sein?

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    Damals hatte noch der Schützenverein Immergrün sein Domizil in diesem Gebäude, heute ist es das Vereinsheim des Türkischen Hauses Senden.
    Damals hatte noch der Schützenverein Immergrün sein Domizil in diesem Gebäude, heute ist es das Vereinsheim des Türkischen Hauses Senden.

    Der Verein Türkisches Haus hat eine neue Bleibe im ehemaligen Schützenheim Immergrün gefunden. Schon seit fast zwei Jahren haben die Mitglieder dort ihr Vereinsheim eingerichtet – und sie wollen auch einen Gebetsraum. Wie bereits berichtet, muss dazu der Bebauungsplan St.-Florian-Straße II geändert werden. Der letzte Schritt dazu erfolgte vor Kurzem im Bauausschuss – und das nicht ganz ohne Diskussionen.

    Bereits Ende 2017 hat der türkische Verein die Änderung des Bebauungsplans beantragt. Denn der alte Bebauungsplan verbietet für das Gewerbegebiet hinter der Feuerwehr Einrichtungen für religiöse Zwecke. In der Sitzung fanden die Räte eine Alternative: eine Nutzungsänderung – diese würde nichts kosten. Ähnliches wurde bereits vor Jahren beim früheren Gebetsraum des Vereins in der Daimlerstraße beschlossen. Zugestimmt wurde vom Bauausschuss dann im März 2018 einem Antrag auf Nutzungsänderung für soziale und kirchliche Zwecke.

    Landratsamt will große Änderung

    Doch mit dieser Einigung zeigte sich nun wiederum das Landratsamt nicht einverstanden, zulässig seien nur soziale Zwecke. Um in Zukunft kirchliche Nutzungen für zulässig zu erklären, sei eine Änderung des Bebauungsplans unumgänglich.

    Den Räten im Bauausschuss lag nun also der Entwurf für die Änderung des Bebauungsplans vor, die auch abgesegnet wurde und nun öffentlich ausgelegt wird. Doch zuvor gab es noch grundsätzliche Diskussionen.

    Gunter Böckeler (CSU) stellte gleich zu Beginn den Antrag, die Bauhöhe in dem betreffenden Gebiet zu begrenzen. Darauf meldete sich Yusuf Cinici zu Wort: „Es wird kein Minarett gebaut, da kann ich alle beruhigen“, sagte er. „Es handelt sich um keine Moschee, es ist ein Vereinsheim mit Gebetsraum.“ Walter Wörtz (

    Höhenbeschränkung am Gebäude

    Die Freien Wähler äußerten erneut – wie auch bei der damaligen Diskussion – ihren generell geltenden Unwillen gegen eine kirchliche Nutzung jeglicher Art im Gewerbegebiet. „Wir stimmen zum Schutz des Gewerbes dagegen“, betonte Fraktionschef Edwin Petruch.

    Am Ende stimmte die Mehrzahl für den Entwurf und für eine Höhenbeschränkung: Die Bauhöhe darf damit nur der Höhe der Bestandsgebäude in diesem Baufenster entsprechen.

    Auf der Tagesordnung des Bauausschusses stand zudem der Bebauungsplan „Am Ziegelstadelweg“. Das Gebiet umfasst eine Handvoll Grundstücke am nördlichen Rand von Witzighausen. Ein bereits bestehender Feldweg wird zur Zufahrtsstraße ausgebaut, zudem entsteht am Ende eine kleine Wendeplatte. Der Entwurf war öffentlich ausgelegt worden, die Räte nahmen die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis. Am Planentwurf musste dadurch laut Verwaltung nichts geändert werden. Der Bebauungsplan wurde von den Räten in der Sitzung ohne Diskussion einstimmig als Satzung beschlossen und gilt damit.

    Ebenso einstimmig segneten die Räte im Bauausschuss die Vergabe von Leistungen zur Pflege und zu regelmäßigen Kontrollen des Baumkatasters ab. Georg Schneider (SPD) bat in der Sitzung darum, bei nächster Gelegenheit einen aktuellen Stand zum Baumkataster zu erhalten. Dies sagte Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf für die nächste Sitzung des Bauausschusses zu.

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