Von Bernd Kramlinger Neu-Ulm - Augenscheinlich auf Verschleppung und Störung des Verfahrens war gestern die Angeklagte eines Prozesses wegen übler Nachrede beim Amtsgericht Neu-Ulm aus. Die 57-jährige Sendenerin, die sich mit dem Titel "Senator des Rechts" eines ominösen Rechtsnormenschutzvereins schmückt - und damit wohl juristischen Sachverstand andeuten möchte - stellte eine Reihe von Befangenheitsanträgen gegen Richter Christof Hermann, die dieser per Beschluss als unzulässig verwarf, da Gründe für eine Befangenheit nicht "glaubhaft" gemacht werden konnten.
Neu-Ulm