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Recht: Keine nachträgliche Genehmigung für Schwarzbau

Recht

Keine nachträgliche Genehmigung für Schwarzbau

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    Ein bereits verwirklichter Garagen-Neubau im Roggenburger Alleenweg entspricht nicht dem genehmigten Plan. Das hat das Landratsamt bei einer Baukontrolle festgestellt. Deshalb hat sich der Gemeinderat nun erneut mit dem Vorhaben beschäftigt, für das bereits vor einem Jahr zusammen mit der Umnutzung von Büro- und Werkstatträumen in drei Wohnungen und eine Massagepraxis sowie dem Abbruch der Nebengebäude die Freigabe erteilt wurde. Der Bauherr hat nun einen bereits verwirklichten Tekturantrag eingereicht, der folgende Änderungen beinhaltet: Statt der genehmigten drei Garagen wurden vier gebaut. Die Gesamtlänge des Gebäudes beträgt nun 14,10 Meter statt 10,99 Meter. Auch bei der Höhe gibt es deutliche Abweichungen nach oben. Bei dem Antrag fehlten allerdings die Nachbarschaftsunterschriften, weshalb der Bauherr die Benachrichtigung der Nachbarn durch die Gemeinde beantragt hat. Zwei Nachbarn haben die Bauunterlagen eingesehen, aber nicht unterschrieben. Der Gemeinderat lehnte die nachträgliche Genehmigung des unrechtmäßig erstellten Gebäudes ab.

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