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Prozess in Neu-Ulm: Obdachlosenheim: Der Sturz der Königin

Prozess in Neu-Ulm

Obdachlosenheim: Der Sturz der Königin

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    Symbolfoto Justitia
    Symbolfoto Justitia Foto: Foto: Alexander Kaya

    In die zweite und vorläufig letzte Runde ging am Dienstag der Prozess gegen eine Bewohnerin des Neu-Ulmer Obdachlosenheims. Schon die erste Verhandlung hatte den Anwesenden einen Blick hinter die Kulissen des Nuißlheims erlaubt. Alkohol, Drogen, Männerüberschuss, Streitereien unter den Bewohnern und regelmäßiger Besuch von der Polizei – dass die Uhren in der Einrichtung in Offenhausen ab und an etwas anders ticken, wurde auch gestern wieder deutlich.

    45-Jährige wegen drei Delikten angeklagt

    Im Mittelpunkt stand eine 45-Jährige, die gleich wegen drei Delikten angeklagt war. Mit ihrem Ex-Freund soll sie zwei Autos geknackt und beschädigt haben. Einen Mitbewohner soll sie mit einem Eimer Wasser übergossen, ihm ins Gesicht geschlagen und eine tote Maus in den Mund gesteckt haben. Einen weiteren Mitbewohner soll sie ebenfalls geschlagen haben, nachdem sie dessen Freundin einen Eimer Wasser über den Kopf geschüttet hatte. „Sie denkt, sie ist die Königin und benimmt sich auch so“, erklärte gestern der Geschädigte des dritten Vorfalls.

    Alkoholbedingte Erinnerungslücken, unterschiedliche und ungenaue Zeugenaussagen machten es Richter Thomas Mayer nicht leicht, in der Gemengelage den Überblick zu behalten. Zumal die 45-Jährige sämtliche Vorwürfe abstritt. Bei dem versuchten Diebstahl der Autos sei sie nur Zaungast gewesen. Den einen Mitbewohner habe sie lediglich gestoßen, den anderen auf keinen Fall geschlagen. Im Gegenteil, er sei mit einer Flasche in der Hand auf sie losgegangen.

    Nach der Befragung von fünf Zeugen sah der Staatsanwalt den Tatbestand dennoch als erwiesen an und forderte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der Verteidiger äußerte daran erhebliche Zweifel und hielt eine Geldstrafe von 1200 Euro für angemessen.

    Zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Richter Mayer wählte einen Lösungsweg dazwischen. Er erklärte die Frau in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe, die jedoch auf Bewährung ausgesetzt wird. „Sehen Sie dieses Urteil als Chance“, erklärte Mayer schließlich der 45-Jährigen, die erst mit ihrem Einzug ins Nuißlheim vor gut drei Jahren straffällig wurde: „Sehen sie zu, dass Sie da rauskommen.“

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