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Prozess in Neu-Ulm: Frau soll betrunkenen Freund absichtlich angefahren haben

Prozess in Neu-Ulm

Frau soll betrunkenen Freund absichtlich angefahren haben

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    Wegen gefährlicher Körperverletzung stand eine 27-Jährige vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht.
    Wegen gefährlicher Körperverletzung stand eine 27-Jährige vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht. Foto: Alexander Kaya, Symbol

    Hat eine Frau in Offenhausen ihren betrunkenen Freund absichtlich mit dem Auto angefahren? Diese Frage galt es jüngst vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht zu klären. Angeklagt war eine junge Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung und eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

    Erst der Streit, dann der Unfall

    Die Staatsanwaltschaft ging zunächst davon aus, dass die 27-Jährige im Juli des vergangenen Jahres nach einem Streit mit ihrem Freund in einem Lokal in Offenhausen aus der Kneipe geflohen und in ihren geparkten Wagen eingestiegen ist. Als sich der 33-Jährige vor das Auto gestellt habe, um ein Wegfahren zu verhindern, sei sie in voller Absicht mit quietschenden Reifen auf ihn losgefahren, sodass er auf die Kühlerhaube fiel und auf die Straße geschleudert wurde. So hieß es zumindest in der Anklage. Auch ein Zeuge bestätigte vor Gericht diese Version – nicht aber die beiden Hauptakteure, die angeklagte Frau und ihr damaliger Freund.

    Die Angeklagte schilderte, wie sie im Juli 2015 ihren neuen Freund in einer Neu-Ulmer Dönerbude mit ihrem Auto abgeholt hatte. Bereits stark angetrunken wollte er noch einmal Station in einer Kneipe in Offenhausen machen. Sie fuhr ihn zwar hin, wollte aber dann nach Hause fahren, wo ihre Schwester Geburtstag feierte. Da nahm ihr der Freund den Autoschlüssel, Geldbeutel und das Handy ab. Es kam zum lautstarken Streit, der Angeklagten gelang es, den Autoschlüssel zurückzubekommen. „Ich fuhr rückwärts mit dem Wagen aus dem Parkplatz und sah, dass mich mein Ex-Freund verfolgte“, sagte sie. Aber sie habe ihn mit dem Auto nie und nimmer touchiert und gar verletzt und sei weitergefahren. Das bestätigte auch der Ex-Freund im Zeugenstand und lieferte eine ganz andere Version ab als damals bei der polizeilichen Vernehmung. Er sei so besoffen gewesen, dass er bei dem Versuch, die Angeklagte bei ihrer Flucht aufzuhalten, gestürzt sei und sich Verletzungen zugezogen habe. Das Auto habe er nicht berührt.

    So bereitete Richter Thomas Mayer dem Staatsanwalt Bauchschmerzen, als er mitten in der Beweisaufnahme vorschlug, den Prozess gegen eine Geldbuße von 500 Euro einzustellen. So kam es dann auch. Jetzt ist die Frau zwar um 500 Euro ärmer, hat aber ihren Führerschein wieder, der notwendig ist, um ihrem Zustellerberuf nachzugehen. Mit dem zum übermäßigen Alkoholgenuss neigenden Freund hat sie übrigens unmittelbar nach dem Vorfall Schluss gemacht. bh

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