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Prozess: Raubmord in Ulm: Täter erstickten das Opfer

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Raubmord in Ulm: Täter erstickten das Opfer

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    Ein Ehepaar wird beschuldigt, in der Dreikönigsnacht einen tödlichen Raubüberfall in dieser Wohnanlage am Ulmer Veltlinerweg verübt zu haben.
    Ein Ehepaar wird beschuldigt, in der Dreikönigsnacht einen tödlichen Raubüberfall in dieser Wohnanlage am Ulmer Veltlinerweg verübt zu haben. Foto: Alexander Kaya (Archiv)

    Der brutale Raubmord aus der diesjährigen Dreikönigsnacht wird seit Freitag vor dem Ulmer Schwurgericht verhandelt. Angeklagt sind ein 39-jähriger Georgier, unter anderem wegen Tötung aus Habgier, und seine 46 Jahre alte russische Ehefrau, die die Tatwerkzeuge besorgt und bei dem Überfall Schmiere gestanden haben soll. Mordopfer ist ein 59-jähriger Mann, der mit seiner 91-jährigen Mutter unter einem Dach lebte und durch die Geräusche bei dem nächtlichen Überfall wach geworden war. An der blutigen Tat sollen auch zwei Landsleute des Georgiers beteiligt gewesen sein. Einer von ihnen wurde in Israel festgenommen und wartet auf seine Auslieferung.Vierter Täter von Eselsberg-Mord ist identifiziertUlm

    Das Ehepaar wohnt seit mehreren Jahren in Ulm. Wie der Staatsanwalt aus der Anklageschrift verlas, lebten die beiden zunächst von staatlicher Unterstützung, die 2017 auslief. Dadurch hätten sich die finanziellen Verhältnisse der Familie drastisch verschlechtert. Der Mann hat keinen Beruf erlernt und war arbeitslos, seine Frau war andauernd krank geschrieben, sodass sie ihre Arbeit als Hauswirtschafterin unterbrechen musste. In dieser Not fasste der Mann den Entschluss, das Einkommen der Familie fortan vorwiegend durch Einbrüche zu sichern.

    Raubmord in Ulm: Prozess gegen Georgier und Russin

    Der Staatsanwalt listete auf: Am 27. Dezember 2017 stieg der Angeklagte in eine Wohnung in Jungingen ein und erbeutete mehrere Sparbücher mit einem Gesamtguthaben von mehr als 30.000 Euro sowie Schmuck im Wert von 40.000 Euro. In der Nacht auf 5. Januar 2018 brach er in die Wallfahrtskirche Maria Vesperbild in Ziemetshausen (Kreis Günzburg) ein, leerte zwei Opferstöcke und erbeutete neben Bargeld in unbekannter Höhe sakrale Gegenstände im Wert von 10.000 Euro sowie zwei Messgewänder. Nachdem der Mann feststellte, dass die sakralen Gegenstände nur versilbert beziehungsweise vergoldet waren und nicht aus massivem Edelmetall bestanden, entledigte er sich am nächsten Morgen des Diebesguts auf einem Autobahnparkplatz bei Vöhringen.

    Um die finanziellen Schwierigkeiten für längere Zeit zu beseitigen und die mutmaßlichen Mittäter an der Beute beteiligen zu können, kamen die Ehefrau und ihr Mann laut Staatsanwaltschaft auf die Idee, in die Reihenhauswohnung im Veltinerweg einzusteigen. Der Frau war wegen ihrer Tätigkeit als Hauswirtschafterin bekannt, dass dort die 91-Jährige mit ihrem geistig behinderten Sohn wohnte. Die Angeklagte schätzte beide als vermögend ein. Denn das Haus war in besonderem Maße gesichert, die Seniorin verwahrte bisweilen größere Bargeldbeträge in ihrem Bett und trug regelmäßig teuren Schmuck. Von ihrem 59-jährigen Sohn war bekannt, dass er kräftig war und in Stresssituationen zu Gewalt neigte. So kamen das Ehepaar und ihre Mittäter laut

    Tatort Eselsberg: Opfer mit Hebeleisen niedergeschlagen

    Es sei den Tätern vorab klar gewesen, so der Anklagevertreter, dass dabei massive Gewalt nötig werden würde. Die 46-jährige Angeklagte besorgte sich vorab in einem Baumarkt ein Hebeleisen, das auch als Waffe eingesetzt werden konnte. Den Plan setzte das Team am 6. Januar gegen zwei Uhr in die Tat um. Der Tatort wurde mit zwei Autos angefahren. Die Frau wartete nahe des Hauses, während die Männer mit ihrem Werkzeug in die Garage der Wohnung eindrangen. Die Angeklagte kannte die von außen nicht sichtbare Verbindung ins Haus. Die Männer mussten noch eine gesondert gesicherte Metalltür aufbrechen, womit sie laut Anklageschrift Lärm verursachten. Der 59-Jährige wachte auf. Im Flur vor den Schlafzimmern begegnete er den Einbrechern. Eine tödlich endende Katastrophe bahnte sich an.

    Wie der Staatsanwalt ausführlich schilderte, schlugen die Männer „ in vorgefasster Absicht“ mit dem Hebeleisen auf ihr Opfer ein, sodass der Mann zu Boden sank. Dort verpassten sie ihm mehrere Schläge auf den Kopf und ins Gesicht, sodass er einen stark blutenden Nasenbeinbruch und schwere Gesichtsprellungen erlitt. Laut Anklage schleppten die Einbrecher den Wehrlosen anschließend ins Wohnzimmer, fesselten seine Hände mit dem Klebeband auf dem Rücken und wickelten das Klebeband um den Kopf ihres Opfers, sodass der Mund vollständig verschlossen war. „Die Täter waren sich angesichts der stark blutenden Gesichtsverletzungen klar, dass der Mann nur noch eingeschränkt atmen konnte“, sagte der Staatsanwalt. Die Einbrecher hätten seinen Erstickungstod billigend in Kauf genommen, um Schmuck und Geld mitnehmen zu können.

    Mordprozess am Landgericht Ulm

    Als die Mutter des Opfers ins Wohnzimmer kam, rissen die Täter ihr eine Kette vom Hals. Anschließend durchsuchten sie in aller Ruhe die Wohnung. Sie fanden zwar kein Bargeld, dafür aber Schmuck im Wert von 10.000 Euro. Um drei Uhr verließen die Räuber das Haus. Die 91-Jährige konnte das Klebeband um den Kopf ihres Sohns aufschneiden und einen Notruf absetzen. Der lebensbedrohte Mann wurde mit schwersten Hirnverletzungen in die Universitätsklinik eingeliefert, wo er trotz notfallmedizinischer Versorgung am Nachmittag starb. Die Täter flüchteten zu einer Schwester der Angeklagten an den Gardasee. Den Schmuck verkauften sie in Oberitalien. Am 10. Januar kehrten das Ehepaar nach Ulm zurück, wo der Sohn der Angeklagten 1400 Euro aus dem Erlös der Beute auf das Konto seiner Mutter einzahlte.

    Die Beweisaufnahme beginnt am Freitag, 26. Oktober, mit Zeugenvernehmungen. Insgesamt sind 29 Verhandlungstage, eingeplant, das Urteil soll im Juni 2019 fallen. Eigentlich war der Prozessauftakt für das kommende Jahr vorgesehen gewesen. Doch aufgrund der großen öffentlichen Bedeutung hat sich das Justizministerium um personelle Entlastung beim Landgericht Ulm gekümmert, sodass die Verhandlungen vorgezogen werden konnten.

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