Den ganzen Prozess über gab sich der 45-Jährige selbstbewusst, saß lässig auf seinem Stuhl und schüttelte oftmals den Kopf. Als Gabriele Buck, die Vorsitzende des Schöffengerichts am Neu-Ulmer Amtsgericht jedoch zu Prozessende fragte, ob er das so eben verkündete Urteil verstanden habe, entwich ihm nur ein leises „Ja“. Denn das Gericht hatte ihn wegen Nachstellung in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt – und gleichzeitig einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen.
Neu-Ulm