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Prozess: Fahrlässige Tötung: Heizungsmonteur freigesprochen

Prozess

Fahrlässige Tötung: Heizungsmonteur freigesprochen

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    Am Neu-Ulmer Amtsgericht ging der Prozess wegen fahrlässiger Tötung nun zu Ende.
    Am Neu-Ulmer Amtsgericht ging der Prozess wegen fahrlässiger Tötung nun zu Ende. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Das Neu-Ulmer Amtsgericht hat den 38-jährigen Heizungsmonteur, der wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stand, gestern freigesprochen. Wie berichtet, tauschte der Mann im Oktober 2017 bei einer Heizungsanlage in einem Haus in Neu-Ulm einen porösen Schlauch aus – nur wenige Tage später starb die 91-jährige Bewohnerin an einer Kohlenmonoxidvergiftung.

    Nachdem der 38-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, musste nun Richterin Gabriele Buck feststellen, ob der Mann hätte überprüfen und so feststellen müssen, dass der Brennraum total verrußt war, weshalb das gefährliche Kohlenmonoxid austrat. Nun ist mit dem Urteil klar: Er hat seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt.

    Heizungsmonteur steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

    Die Anlage – die einzige ihrer Art, mit der der Heizungsmonteur damals zu tun hatte – hatte bereits früher einige Störungen gemeldet. Wie sich anhand der Aussagen der beiden Zeugen von der Herstellerfirma zeigte, standen diese aber nicht mit dem verheerenden Problem an der Heizung in Zusammenhang. Im Oktober 2017 wurde der Angeklagte gerufen, weil die Bewohnerin austretendes Wasser im Kellerraum, in dem die Anlage installiert ist, bemerkt hatte. „Es ging ihr ausschließlich darum“, erklärte er. Er habe den kaputten Schlauch gesehen, einen neuen bestellt und diesen am Tag darauf eingebaut. „Damit war mein Reparaturauftrag erledigt“, erklärte der Mann, der bereits seit zehn Jahren als Heizungsmonteur im Kundendienst arbeitet. Und weiter: „Es gab keinen Anlass, in den Brennraum zu schauen. Mir ist an der Heizung nichts aufgefallen, was nicht in den vergangenen Jahren genauso war.“

    Lesen Sie hier den Artikel vom ersten Prozesstag: Tod nach Rauchgasvergiftung: Heizungsmonteur vor Gericht

    Offen blieb die Frage, warum die Anlage keine Störung meldete, obwohl der Brennraum zum Schluss so verrußt war – und seit wann die Lage so schlimm war. Bei früheren Abgasmessungen – die letzte hatte der Kaminkehrer im März 2017 gemacht – waren die Werte gut.

    Hätte der Monteur am Ende eine Abgasmessung machen müssen?

    Der Leiter des Qualitätsmanagements der Herstellerfirma erklärte, dass der Werkskundendienst insgesamt neunmal bei der Anlage war, um Störungen zu beheben. „Das ist schon überdurchschnittlich.“ Der Schlauch, der der 38-jährige Angeklagte austauschte, sei „damals ein absolut unauffälliges Bauteil“ gewesen. Das ist mittlerweile anders: Nach dem Todesfall hat die Herstellerfirma mehrere Labortests durchgeführt – und festgestellt, dass bei dem Kondensschlauch, sollte dieser verstopfen, das Kondenswasser nicht abfließen kann und sich der Abgaswert damit verstärkt und es somit am Ende zum Austritt von Kohlenmonoxid kommen kann. „Zum damaligen Zeitpunkt war dieses Problem unbekannt.“ Es sei der erste Unfall mit diesem Gerät – in Deutschland gibt es mehr als 20000 Stück davon – gewesen. Mittlerweile wurden alle mit einem extra Messteil nachgerüstet.

    Laut Gutachter stehe am Ende die Frage, ob der Angeklagte nach dem Austausch des Schlauches eine Abgasmessung hätte durchführen müssen. Dies ist laut der Aussagen aller Zeugen aber nicht grundsätzlich vorgeschrieben und wird deshalb je nach Firma unterschiedlich gehandhabt. Beim Arbeitgeber des 38-Jährigen war dies nur Pflicht, wenn ein Eingriff am Brennraum erfolgte. Dies war hier nicht der Fall.

    Richterin Gabriele Buck: "Ein Freispruch erster Klasse"

    Die Mess-Verpflichtung seitens des Angeklagten sahen deshalb weder Verteidiger noch Staatsanwaltschaft, die beide auf einen Freispruch plädierten – und so fiel das Urteil von Richterin Buck dann auch aus: „Der Angeklagte hatte keine Veranlassung, über seinen Auftrag hinaus etwas zu machen.“ Sie sprach von einem „Freispruch erster Klasse“ und betonte gegenüber dem Angeklagten: „Sie haben Ihre Arbeit ordentlich gemacht.“

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