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Prozess: Brutaler Angriff auf Rettungssanitäter

Prozess

Brutaler Angriff auf Rettungssanitäter

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    Bei einem Einsatz im März dieses Jahres ist ein Rettungssanitäter in Neu-Ulm angegriffen worden.
    Bei einem Einsatz im März dieses Jahres ist ein Rettungssanitäter in Neu-Ulm angegriffen worden.

    Sie wollten ihm helfen und wurden am Schluss zu Opfern: Am Amtsgericht Neu-Ulm ist gestern der Prozess gegen einen 24-Jährigen verhandelt worden, der einen Rettungssanitäter, einen Notarzt und einen Polizisten verletzt hat. Richter Thomas Mayer verurteilte den jungen Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

    Zugetragen hat sich alles im März dieses Jahres in Offenhausen. Kurz nach 22 Uhr erreichte die Notrufzentrale ein Anruf von der Schwester des späteren Angeklagten. Ihr Bruder brauche Hilfe. Vor Gericht sagte der 24-Jährige aus, dass er an paranoider Schizophrenie und Depressionen leide, und zum Tatzeitpunkt seine Medikamente nicht genommen habe. „Ich dachte, mein Leben läuft ganz gut und das brauche ich nicht mehr“, sagte der junge Mann. An jenem Abend habe er aber eine „schlimme Attacke“ gehabt, zunächst eine halbe Flasche Gin getrunken und dann den Inhalt des Medikamentenschranks „eingeworfen“.

    Als der Rettungswagen eintraf, so heißt es in der Anklage, ist der junge Mann zunächst ruhig mit den beiden Einsatzkräften mitgegangen und legte sich auf die Liege im Wagen. Als der Rettungssanitäter gegenüber dem hinzugerufenen Notarzt bei der Übergabe erklärte, dass der Patient Fentanyl, eine Form von Betäubungsmittel, eingenommen habe – dies hatte der 24-Jährige nach Aussage des Rettungssanitäters ihm vorher selbst gesagt – rastete der junge Mann, der hobbymäßig Bodybuildung betreibt und dementsprechend stark ist, komplett aus: Er verbiss sich in den Oberarm des Rettungssanitäters, der gerade neben der Liege kniete, um einen Venenzugang zu legen. Danach schlug er ihm mehrmals mit der Faust ins Gesicht.

    Als der Notarzt zu Hilfe kam, ging er mit Fußtritten auf diesen los und nahm den Sanitäter danach in den Würgegriff. Nur durch einen gezielten Tritt in den Genitalbereich des 24-Jährigen konnte der Notarzt schließlich den Rettungssanitäter aus dem Schwitzkasten retten. Der Notarzt sagte im Prozess, er wolle sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn der Sanitäter alleine mit dem Angeklagten gewesen oder Waffen gehabt hätte. „Wenn der ein Messer rausholt, sind alle tot.“

    Mittlerweile war die Polizeistreife, die der Rettungssanitäter bereits zu Beginn des Einsatzes angefordert hatte, vor Ort. Als die Beamten den 24-Jährigen fesseln wollten, wehrte sich dieser heftig, schlug einem der Polizisten mit der Faust gegen die Schläfe. Im Gerangel verlor der junge Beamte sein Funkgerät, schaffte es aber noch, den Notrufknopf an dem Gerät zu drücken. „Das kommt bei uns so gut wie nie vor. Da weiß man, dass es brennt“, berichtete der Polizist vor Gericht. Kurze Zeit später rückten deshalb weitere zehn bis zwölf Streifen an, die Situation geriet wieder unter Kontrolle.

    Der Rettungssanitäter, der bei dem Prozess als Nebenkläger auftrat, erlitt bei dem Vorfall eine Bissverletzung am Oberarm, einen Nasenbein- und Rippenbruch sowie mehrere Schädel- und Rippenprellungen. Besonders leidet er jedoch unter den psychischen Folgen der Tat: Der 49-Jährige, der seit 20 Jahren hauptberuflich als Rettungssanitäter beim BRK arbeitet, war bis einen Tag vor der Verhandlung krank geschrieben, absolviert derzeit Eingliederungstage. „Jetzt schaut man, ob der Kopf wieder mitmacht“, sagte der Mann vor Gericht. Es sei das allererste Mal gewesen, dass er solch einen Patienten hatte. Seit Juni geht er zur Psychotherapie, bei ihm wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Er hat Wortfindungsstörungen, Schwierigkeiten damit, lange Gespräche zu führen. „Man kann sich mit mir unterhalten und dann weiß ich plötzlich nicht mehr worum es geht“, erzählte der 49-Jährige. Das seien Folgen seines Schädel-Hirn-Traumas.

    Der Notarzt zog sich mehrere Prellungen, Zerrungen an den Armen und blaue Flecken zu. Der Polizist erlitt eine Schädelprellung und die Fehlstellung eines Wirbels an seiner Halswirbelsäule. Der 24-Jährige, wurde an dem Abend nach dem Vorfall ins Bezirkskrankenhaus nach Günzburg gebracht, verbrachte dreieinhalb Wochen in der geschlossenen Psychiatrie. Er entschuldigte sich während der Verhandlung bei den einzelnen Zeugen, habe bereits Briefe an sie geschrieben. Sein Verhalten könne er sich bis heute nicht erklären. „Ich war wie ein aufgeschrecktes Tier, das einfach nur weg wollte“, sagte er mehrmals. Die Staatsanwaltschaft jedoch sah das Verhalten des Angeklagten an dem Abend als „pure Machtdemonstration“ und forderte – neben 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Zahlung von 1500 an den Nebenkläger – eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dass der Angeklagte an Schizophrenie litt, bezweifelte die

    Der Wahlverteidiger des Angeklagten jedoch beantragte, ein Gutachten zum psychischen Zustand seines Mandanten einholen zu lassen. Denn darum, ob der 24-Jährige tatsächlich Schizophrenie habe, habe sich „weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft einen Deut gekümmert“. Ein solches Gutachten solle dazu führen, die volle Schuldunfähigkeit seines Mandanten, zu belegen.

    Richter Mayer verurteilte den jungen Mann schließlich zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Angeklagte insgesamt 5000 Euro als Anzahlung des Schmerzensgeldes an den Nebenkläger zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Es gibt keinen Hinweis auf das Vorliegen einer Schizophrenie“, betonte Mayer. Dazu passten die Angaben, welche Medikamente der Angeklagte einnehme, nicht. Diese bezogen sich nur auf Depressionen. Dennoch gehe er von einer verminderten Schuldunfähigkeit aus. Dass der 24-Jährige dennoch nicht ins Gefängnis muss, liege nur daran, dass er keine einzige Vorstrafe hat und sich auch die Entschuldigungen positiv auswirkten.

    Stefan Kast, Kreisgeschäftsführer des BRK Neu-Ulm, sagte auf Anfrage gegenüber unserer Redaktion, dass der verhandelte Fall „außerordentlich extrem“ gewesen sei. Verbalen Angriffen seien die Einsatzkräfte „eigentlich ständig“ ausgesetzt, auch die körperlichen Angriffe haben in der Vergangenheit zugenommen. Der nun verhandelte Fall sollte „der Gesellschaft ein sehr schlechtes Beispiel sein“, betonte Kast und weiter: „Jeder Normaldenkende darf sich nur fremd schämen.“ An den Einsatz im März kann sich auch Peter Saal, Bezirksvorsitzender der Polizeigewerkschaft Bayern, noch erinnern. Dass Einsatzkräfte angegangen werden, komme leider immer öfter und massiver vor, sagt der Nersinger. Seine Vermutung ist, dass es immer weniger Respekt für Helfer und damit für die Grundwerte und Gesetze der Gesellschaft gebe.

    Im Kreis Neu-Ulm gab es 2014 46 Fälle, in denen Polizeibeamte angegangen wurden – die Zahlen erfassen alle Taten von Beleidigung bis schwere Körperverletzung –, 2017 waren es bereits 96 Fälle und im vergangenen Jahr 132. Im Stadtgebiet Neu-Ulm lag die Fallzahl im Jahr 2015 bei 64, sank 2017 auf 34 und stieg im vergangenen Jahr erneut an auf 61 Fälle. Die Anzahl der tatsächlich körperlich verletzten Polizeibeamten im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West – dieses umfasst insgesamt 36 Dienststellen und auch den Kreis Neu-Ulm – stieg nach Angaben der Pressestelle im Vergleich zu 2017 um 13,9 Prozent von 165 auf 188. Mit über 90 Prozent sind die Beamten im Wach- und Streifendienst – inklusive Einsatzeinheiten – am meisten betroffen. (mit anbr)

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