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Ulm/Berlin: Ulmer Anwalt Markus Haintz: Verbot der Corona-Demo in Berlin ist ein "Skandal"

Ulm/Berlin

Ulmer Anwalt Markus Haintz: Verbot der Corona-Demo in Berlin ist ein "Skandal"

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    Markus Haintz bei einer Corona-Kundgebung in Ulm.
    Markus Haintz bei einer Corona-Kundgebung in Ulm. Foto: Felix Oechsler

    Nach dem Verbot der Großdemonstration in Berlin gegen die Corona-Politik hat die "Querdenker"-Bewegung wie angekündigt Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht eingelegt. Das teilte der Ulmer Anwalt Markus Haintz im Gespräch mit unserer Redaktion mit. Zuvor hatte sich der Vertreter der "Querdenker" in Ulm, der auch die Corona-Demos in der Donaustadt organisierte, in den sozialen Medien zum Verbot geäußert. Haintz geht nicht davon aus, dass die Verfügung gegen die für Samstag geplante Versammlung standhält. "Ich glaube noch an den Rechtsstaat", sagt er und spricht gleichzeitig von einem "Skandal".

    Die Berliner Polizei hatte die für Freitag und Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Politik untersagt und argumentiert, es sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen. Besondere Auflagen wie zum Beispiel das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung seien bei den angemeldeten Versammlungen nicht ausreichend. Das habe die Demonstration am 1. August gezeigt, bei der auch Haintz präsent war und bereits eine zentrale Rolle spielte. Er kritisierte damals die angeblich gewalttätige Polizei, nachdem er von Beamten bei der Demo kurzzeitig abgeführt worden war.

    Angemeldet wurde die geplante und jetzt untersagte "Versammlung für die Freiheit" auf der Straße des 17. Juni in Berlin durch die Stuttgarter Initiative "Querdenken 711". Gerechnet wurde mit rund 22.000 Demonstranten.

    Verbot der Corona-Demo in Berlin: Haintz nennt Begründung "politischen Skandal"

    Dass es jetzt zum Verbot kommt, überrasche Haintz nicht übermäßig. Die Begründung dafür sei aber "haarsträubend", "aberwitzig" und ein "politischer Skandal". So würde Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) die Demonstrationen in Weißrussland gegen Staatschef Alexander Lukaschenko als "Zeichen der Demokratie" bewerten, die Groß-Demo in Berlin hingegen werde aber untersagt. Er spricht von einem "reinen Gesinnungsverbot". Dabei sei die Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei bisweilen "gut" und "sehr freundschaftlich" verlaufen. Jetzt, so sagt er, habe sich aber die Politik eingeschaltet.

    Dass das Verwaltungsgericht in Berlin dem am Donnerstag gestellten Eilantrag statt gibt, glaubt Haintz nicht. Spätestens in nächster Instanz aber, am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, geht er davon aus, dass die Entscheidung falle. Wenn nicht, so kündigt er an, wolle die Bewegung auch bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

    Die anstehende Entscheidung über das Verbot empfindet Haintz als "Gretchenfrage". "Sollte das Verbot standhalten, haben wir keinen Rechtsstaat mehr." Doch dass es soweit kommt, damit rechnet der Ulmer Anwalt, dessen Spezialität eigentlich das Baurecht ist, nicht. "Ich habe noch Vertrauen in die Justiz", sagt er und rät seinen Mitstreitern: "Kommt runter, beobachtet die Situation und bewahrt die innere Ruhe."

    Haintz selbst ist bereits in Berlin und wird nach eigenen Angaben am Wochenende auch an einer Demo in der Bundeshauptstadt teilnehmen.

    So begründet der Berliner Innensenator Andreas Geisel das Verbot der Corona-Demo

    Der Berliner Innensenator Andreas Geisel nannte das Verbot eine "schwierige Entscheidung". Der SPD-Politiker sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, dass die Grundrechte Versammlungsfreiheit und Unversehrtheit des Lebens gegeneinander abgewogen werden mussten: "Bei der Versammlungsfreiheit halten wir viel aus", so Geisel weiter, "aber jetzt befinden wir uns in einer Pandemie, und da endet das Recht des Einzelnen, sich zu verwirklichen da, wo er andere Menschen gefährdet, und genau an dieser Stelle haben wir eingegriffen, nicht politisch, sondern, um Infektionsschutz durchzusetzen. Versammlungsfreiheit bedeutet ja nicht, dass man das Recht hat, gegen geltendes Recht zu verstoßen".

    Dicht gedrängt standen die Menschen bei Anti-Corona-Protesten.
    Dicht gedrängt standen die Menschen bei Anti-Corona-Protesten. Foto: dpa

    Am 1. August waren in Berlin Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Weil viele Demonstranten weder Abstandsregeln einhielten noch Masken trugen, löste die Polizei seinerzeit eine Kundgebung auf. Danach wurde auch über die Zahl der Teilnehmer heftig gestritten. Während die Polizei von 20.000 sprach, wurde auf der Kundgebungsbühne erst von 800.000, dann von 1,3 Millionen Menschen geredet.

    An diesem Samstag sollte es nun eine Neuauflage geben. Die Teilnehmer wollten unter dem Motto "Versammlung für die Freiheit" durch Berlin-Mitte ziehen und sich am Nachmittag auf der Straße des 17. Juni versammeln. Bei der Polizei waren für die Demo 17.000 Teilnehmer angegeben. Die folgende Kundgebung wurde von der Stuttgarter Initiative Querdenken 711 angemeldet - mit 22.500 Teilnehmern. (mit dpa)

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