Harald Heinrich, Generalvikar des katholischen Bistums Augsburg, hat einen Priester im Dekanat Neu-Ulm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entpflichtet. Hintergrund sei ein Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Geistlichen eingeleitet habe, so das Bistum in einer Mitteilung am Freitagmorgen. Die Ermittlungen laufen bereits. Nähere Angaben wurden bislang nicht gemacht. Warum die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist noch unbekannt.
Oberstaatsanwältin Andrea Grape, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, bestätigte im Gespräch mit unserer Redaktion das laufende Verfahren gegen einen Geistlichen aus dem Bistum Augsburg. Nähere Angaben zu den Vorwürfen und dem Stand des Verfahrens könne sie noch nicht machen, sagte sie. Nur so viel: Der mögliche Tatort befinde sich im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Dazu gehören die Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm.
Ermittlungsverfahren gegen Priester aus dem katholischen Dekanat Neu-Ulm
Der Augsburger Generalvikar Heinrich erläutert in einer Mitteilung des Bistums: Die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz sehe in einem solchen Fall vor, dass ein Priester, solange ein solches Verfahren andauert, nicht weiter seinen Dienst ausüben kann. Zugleich werde entsprechend der Vorgaben auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Harald Heinrich, Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter der Diözese, betonte: „Die sofortige Freistellung bedeutet keine Vorverurteilung seitens des Bistums. Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt.“ Dies sei auch nicht die Aufgabe der Diözese, sondern die der staatlichen Strafverfolgungsbehörden. „Von seinen Aufgaben entpflichtet“ bedeutet, dass er derzeit keine öffentlichen Gottesdienste feiern und keine Sakramente mehr spenden darf.
Auf Anfrage unserer Redaktion teilte ein Sprecher der Diözese mit, das Bistum werde sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiter dazu äußern, da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handle. Zuständig in diesem Verfahren ist – wie es in der Pressemitteilung steht - die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Ingolstadt. (mase/AZ)
Inzwischen liegen unserer Redaktion neue Informationen in dem Fall vor, hier gelangen Sie zum neuen Artikel: Freigestellter Priester aus dem Dekanat Neu-Ulm stand wohl unter Missbrauchsverdacht.
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