Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Politik: Die Junge Union will erstmals in den Stadtrat Neu-Ulm einziehen

Politik

Die Junge Union will erstmals in den Stadtrat Neu-Ulm einziehen

    • |
    Die Junge Union will bei der Stadtratswahl in Neu-Ulm antreten. Dafür fehlen ihr aber noch einige Unterschriften.
    Die Junge Union will bei der Stadtratswahl in Neu-Ulm antreten. Dafür fehlen ihr aber noch einige Unterschriften. Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolfoto)

    Die Junge Union will bei der Stadtratswahl in Neu-Ulm erstmals mit einer eigenen Liste antreten. „Wir wollen die Interessen der Jüngeren vertreten“, sagte der JU-Ortsvorsitzende Markus Brust. „Es muss wieder mehr Miteinander her zwischen den Generationen“, findet er. Dazu brauche es auch eine gesunde Mischung bei den Themen.

    Bezahlbarer Wohnraum für junge Familien und mehr Freizeitangebote

    „Da wir uns teilweise in den Schwerpunkten von der CSU unterscheiden, haben wir beschlossen, mit einer eigenen Liste anzutreten“, sagte Brust. Die JU will das Thema Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben – „für die Bürger“, wie Brust betont. Unter dem Schlagwort „Junges Leben“ wollen die Nachwuchspolitiker sich für bezahlbaren Wohnraum für junge Familien stark machen, den Rahmen für mehr Freizeitangebote, Veranstaltungen, Gastronomie und Kultur abstecken und sich für die Teilhabe von Jugendlichen einsetzen, etwa über einen Jugendstadtrat. Junge Unternehmen und Start-ups sollen gefördert werden, ebenso Projekte zum Klimaschutz wie Gemeinschaftsgärten, Urban Gardening, der Ausbau von Fotovoltaikflächen und alternative Baukonzepte.

    Zehn Männer und eine Frau stehen auf der Liste der Jungen Union Neu-Ulm

    Die JU Neu-Ulm hat elf Kandidaten auf ihrer Liste, zehn Männer und eine Frau. Die Bewerber sind zwischen 19 und 35 Jahre alt. Ein Drittel davon sind Studenten. Markus Brust selbst, der auf Platz 1 der Liste steht, ist 34 Jahre alt und arbeitet in einem mittelständischen Unternehmen mit Schwerpunkt Digitalisierung.

    Jede neue Wählergruppe muss Unterschriften sammeln

    Um überhaupt zur Wahl am 15. März zugelassen zu werden, muss die Junge Union aber noch kräftig Unterschriften sammeln. Das gilt für jede neue Wählergruppe in Bayern, sofern sie nicht bei der jüngsten Landtags-, Bundestags- oder Europawahl mehr als fünf Prozent der Stimmen im Freistaat geholt hat. Die Zahl der benötigten Unterstützungsunterschriften hängt von der Größe der Kommune ab. In Neu-Ulm beträgt sie 340.

    Die Listen liegen noch bis 3. Februar in den Rathäusern

    „Wir sind momentan bei 80“, erläuterte Markus Brust. „Es ist ein bisschen schade, dass das nicht digitaler geht“, sagte der 34-Jährige über die Vorgaben für das Unterschriftensammeln. Es ist auch nicht erlaubt, dafür von Haustür zu Haustür zu gehen. Stattdessen muss jeder Bürger, der eine neue Wählergruppe unterstützen möchte, mit Ausweis ins Rathaus oder Bürgerbüro gehen und auf einer der dort ausliegenden Listen unterschreiben. Das ist noch bis Montag, 3. Februar, um 12 Uhr möglich. Allerdings: „Der Weg ins

    Einem ÖDP-Kandidaten wird mit einer Anzeige gedroht

    Ähnlich erging es Mitgliedern der ÖDP, die ebenfalls Unterstützungsunterschriften sammeln muss. Die Kreisvorsitzende Gabriela Schimmer-Göresz spricht von einer „Behinderung repräsentativer Demokratie“. In einem aktuellen Fall sei ein Kandidat vom Ordnungsdienst der Stadt Senden unter Begleitung eines Polizisten „aufgegriffen“ und in die Verwaltung gebracht worden. Dort sei ihm im Wiederholungsfall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs angedroht worden.

    Um Rathäuser und Bürgerbüros herum gilt eine "Bannmeile"

    „Es muss gewährleistet sein, dass ein Bürger unbehelligt ins Bürgerbüro gehen kann, ohne von einem Werbenden angesprochen zu werden“, sagte Stefan Hatzelmann, der Leiter des Fachbereichs Kommunalrecht und Wahlen im Landratsamt Neu-Ulm. Deshalb gebe es eine „Bannmeile“ rund ums Bürgerbüro oder Rathaus. Früher habe diese genau 50 Meter betragen. Heute spreche die Fachliteratur von zehn bis 20 Metern, wobei jede Örtlichkeit gesondert betrachtet werden müsse. Bei Verstößen gegen die wahlrechtliche Vorgabe müsse die Wahlbehörde einschreiten. Halten Kandidaten nicht genug Abstand, ist ein Platzverweis also gerechtfertigt.

    Lesen Sie auch:

    Kommunalwahl: Manche Gruppen müssen noch Stimmen sammeln

    Die Junge Union will die Kreispolitik mitgestalten

    CSU-Neujahrsempfang: Korkenknallen bei Franz Josef Strauß

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden