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Pfaffenhofen: Wegen Küken: Ärger um radikale Heckenschnitte

Pfaffenhofen

Wegen Küken: Ärger um radikale Heckenschnitte

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    Amseln bauen ihre Nester oft in Hecken und Gebüschen. Werden diese unsachgemäß geschnitten, droht den Vogelküken zumeist der Tod.
    Amseln bauen ihre Nester oft in Hecken und Gebüschen. Werden diese unsachgemäß geschnitten, droht den Vogelküken zumeist der Tod. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Erst vor ein paar Wochen ist die kleine Amselfamilie in die Hecke im Garten eingezogen. Zwei kleine Küken sitzen vergnügt im Nest und warten auf das Essen, das ihnen ihre Mutter gleich vorbeibringen wird. Dann aber kommt der Nachbar und macht die Hecke und mit ihr das Heim der Vögel dem Erdboden gleich.

    So oder so ähnlich passiert das einer Leserin unserer Zeitung zufolge regelmäßig in Pfaffenhofen. „Die sollen doch mal die armen Vögel in Ruhe lassen – das Heckenschneiden ist doch überhaupt nicht erlaubt“, sagt die aufgebrachte Frau, die nicht namentlich genannt werden möchte, am Telefon. Und da ist in der Tat etwas dran, wie Michael Angerer, der am Landratsamt Neu-Ulm für Naturschutz und Landschaftsplanung zuständig ist, auf Nachfrage erklärt: „Je nach Schwere des Falls kann das sogar eine Straftat sein.“ Mindestens sei es jedoch eine Ordnungswidrigkeit. Und das kann teuer werden: Bis zu 25000 Euro kostet so ein Eingriff in die Natur. Denn das Bundesnaturschutzgesetz untersagt von 1. März bis 30. September das Fällen, Roden oder starke Zurückschneiden von Gehölzen – das gilt auch für Hecken, lebende Zäune oder Gebüsche.

    Auch im Winter darf nicht beliebig geschnitten werden

    Zulässig sind in dieser Zeit lediglich Form- und Pflegeschnitte, sagt Angerer: „Der Zuwachs des Jahres darf abgeschnitten werden. Das ist manchmal sogar notwendig.“ Etwa wenn Äste auf die Straße oder den Gehweg ragen. Bevor man die Heckenschere anlegt, müsse aber dringend nach wild lebenden Tieren, zum Beispiel Vögeln, Ausschau gehalten werden, betont Angerer: „Man sollte mindestens einmal die komplette Hecke nach Nestern oder dergleichen absuchen und bewohnte Abschnitte gegebenenfalls aussparen oder das Heckenschneiden ganz bleiben lassen.“

    Auch im Winter dürfen Hecken und Bäume übrigens nicht beliebig abgeschnitten werden, sagt Angerer. Denn auch dann gelte der Artenschutz. In Bäumen etwa könnten Fledermäuse ihr Winterquartier eingerichtet haben. Weil diese nur schwer mit dem bloßen Auge zu erkennen sind, empfiehlt Angerer vor einer Fällung, einen Fachmann zurate zu ziehen. Ehrenamtliche Mitarbeiter stelle zum Beispiel die Aktionsgruppe „Fledermaus-Schutz Neu-Ulm“ das ganze Jahr über zur Verfügung.

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