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Pfaffenhofen/Neu-Ulm: Spielsucht machte Mann zum Betrüger

Pfaffenhofen/Neu-Ulm

Spielsucht machte Mann zum Betrüger

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    Ein 30-Jähriger stand wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Neu-Ulmer Landgericht. Er hatte Smartphones im Internet zum Verkauf angeboten, die er gar nicht besaß.
    Ein 30-Jähriger stand wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Neu-Ulmer Landgericht. Er hatte Smartphones im Internet zum Verkauf angeboten, die er gar nicht besaß. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit Sportwetten hatte damals alles angefangen: Weil ein 30-Jähriger aus Pfaffenhofen irgendwann in eine Spielsucht geriet und mit seinem normalen Gehalt seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten konnte, bot er im Internet Smartphones zum Verkauf an – die hatte er aber gar nicht. Weil er sich das Geld immer vorab überweisen ließ, wurde der junge Mann nun vom Neu-Ulmer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Geständig und einsichtig zeigte sich der 30-Jährige von Anfang an: „Ich weiß, dass ich Scheiße gebaut habe – und ich stehe auch dazu.“ Insgesamt fünf Mal hatte er zwischen März und September vergangenen Jahres Smartphones über Internetplattformen angeboten, obwohl er keines dieser Geräte überhaupt besaß. Die Käufer überwiesen das Geld – jeweils zwischen 200 und 420 Euro – auf das Konto des Pfaffenhofers, bekamen jedoch nie ein Handy dafür. Insgesamt ergaunerte er sich so mehr als 1500 Euro.

    Das Gehalt ging zum größten Teil für seine Spielsucht drauf

    Der Angeklagte brauchte das Geld nach eigener Aussage, um Rechnungen zu bezahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Denn ein großer Teil seines Gehalts sei für seine Spielsucht draufgegangen. „Ich hab das Geld verzockt“, erzählte er. Als er mit dem Wetten angefangen habe, habe er auch ein paar Mal Glück gehabt. „Und dann habe ich immer weiter gemacht und kam da irgendwann nicht mehr raus.“ Der junge Mann, der nach eigener Schätzung Schulden in Höhe von 16000 Euro hat, will aber jetzt eine Therapie machen, um von seiner Sucht loszukommen. „Ich weiß selbst, dass es so nicht mehr weitergeht“, sagte er und betonte, er wolle den Opfern ihr Geld in Raten zurückzahlen.

    Der er durch die Betrügereien seine allgemeinen Kosten deckte, gelten sie als gewerbsmäßiger Betrug. Und das hat gravierende Folgen beim Strafmaß: Je Einzeltat sieht das Gesetz mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe vor. Staatsanwältin Patrizia Rabe forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung, Richter Thomas Mayer blieb mit seinem Urteil von acht Monaten auf Bewährung darunter. Zudem muss der Mann unter anderem jedem Betrugsopfer jeden Monat 20 Euro zahlen – und zwar so lange, bis diese ihre bezahlte Summe zurückhaben. „Billiger geht’s eben nicht“, sagte Mayer bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte sei „ein schwieriger Fall“, denn: „Sie sind nicht der klassische Betrüger, den wir hier sonst vor uns haben.“ Auch deshalb, weil er keine Vorstrafe hat. Mayer: „Das ist das Erfreulichste in der ganzen Verhandlung heute.“ (aat)

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