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Pfaffenhofen: Gerichtsurteil: Weiterer Sitz für Freie Wähler in Pfaffenhofen

Pfaffenhofen

Gerichtsurteil: Weiterer Sitz für Freie Wähler in Pfaffenhofen

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    Sind drei Striche und ein Kreuz vier Stimmen oder drei? Darum ging es in der Streitigkeit zwischen den Freien Wählern und dem Landratsamt Neu-Ulm vor dem Verwaltungsgericht. Für die Kammer war schnell klar: Der Wähler habe sich hier genau überlegt, wen er mit welcher Anhäufung (Kumulierung) wählen mag.
    Sind drei Striche und ein Kreuz vier Stimmen oder drei? Darum ging es in der Streitigkeit zwischen den Freien Wählern und dem Landratsamt Neu-Ulm vor dem Verwaltungsgericht. Für die Kammer war schnell klar: Der Wähler habe sich hier genau überlegt, wen er mit welcher Anhäufung (Kumulierung) wählen mag. Foto: Sophia Huber

    Als er bei der Kommunalwahl am 15. März ins Wahllokal ging, ahnte ein Wähler aus Pfaffenhofen vermutlich nicht, für wie viel Trubel seine Kreuzchen und Striche noch sorgen werden. In einer öffentlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde am Dienstag dieser Wahlzettel geprüft. Er entschied schließlich darüber, ob Michael Pintleger von der Freien Wählergemeinschaft (FWG) ein Platz im Marktgemeinderat zusteht oder nicht.

    Wie das Verwaltungsgericht entschieden hat

    Und das Verwaltungsgericht war sich schnell einig: Ja, der Zettel ist gültig. Somit stehen den Freien Wählern nun insgesamt sechs Sitze im Rat zu, während die CSU einen verliert.

    In einem Kleinbus, dem Pfaffenhofer Marktmobil, reisten unter anderem der Vorsitzende der FWG und Kläger Andreas Wöhrle, der Betroffene Michael Pintleger, sowie Bürgermeister Sebastian Sparwasser und Wahlsachbearbeiterin Kerstin Lutz an. Beklagter war in diesem Fall das Landratsamt Neu-Ulm in Vertretung von Stefan Hatzelmann, dem Leiter des Fachbereichs Kommunalrecht und Wahlen.

    Die Wahl wurde bereits im April von den Freien Wählern angefochten, da ein Stimmzettel zu Unrecht als ungültig gewertet worden sei. Am Wahlabend selbst sah das noch anders aus. Die Helfer im Wahllokal sahen den Stimmzettel als gültig an, somit wurde das vorläufige Wahlergebnis verkündet: Von den insgesamt 20 Sitzen im Marktgemeinderat fallen sechs Sitze auf die CSU und sechs Sitze auf die FWG.

    Die Rechtsaufsicht ging von einer Stimmenüberschreitung aus

    Etwa zwei Wochen später begutachtete der Wahlausschuss unter der Leitung von Ex-Bürgermeister Josef Walz einige strittige Wahlzettel. Mit dem Ergebnis, dass dieser eine Zettel, der über die Sitzverteilung entscheidet, ungültig sei. Die Freien Wähler sahen das anders und wandten sich schließlich an die Rechtsaufsicht im Landratsamt. Doch auch der Zuständige Stefan Hatzelmann war damals schon der Meinung, dass es sich bei der Wahlabgabe um eine Stimmenüberschreitung handle. Denn auf dem Stimmzettel sind nicht nur Kreuze vor den Namen, sondern auch Striche hinter den Namen zu sehen.

    Das bekräftigte Hatzelmann auch im Saal des Verwaltungsgerichts am Dienstag: „In der Wahlbekanntmachung steht eindeutig, wie man drei Stimmen zu vergeben hat. Vier Markierungen pro Kandidat sind zu viel“, sagte er. Seiner Ansicht nach seien 22 Stimmen auf dem Zettel, zwei mehr als erlaubt und somit nicht gültig. Als Untermauerung nennt er den Kommentar zum Kommunalwahlrecht in Bayern, eine Art Handbuch mit Stimmzettel-Beispielen. Auch da würde das Beispiel als ungültig gesehen werden. „Aus Interesse habe ich den Zettel sogar dem Dr. Büchner (Anmerkung der Redaktion: Büchner ist Verfasser des Buches) gezeigt – der kam sofort zum gleichen Ergebnis“, argumentiert der Wahlleiter des Landratsamtes. Doch davon zeigt sich der Vorsitzende Richter Nikolaus Müller sichtlich unbeeindruckt: „Der Herr Büchner mag sicherlich ein kompetenter Mann sein, doch wir entscheiden auf Grundlage des Gesetzes“, sagte er.

    Richter sieht hier den Stimmzettel eines vorbildlichen Wählers

    Für die Kammer war die Entscheidung schnell klar: „Spontan kamen wir beim Betrachten des Zettels alle zum gleichen Ergebnis“, sagte Müller zu Beginn der Verhandlung. Die Wahlordnung sehe vor, dass der Name des Kandidaten eindeutig gekennzeichnet sei. Der amtliche Hinweis empfehle lediglich, vorne eine Ziffer hinzuschreiben, um deutlich zu machen, wie viele Stimmen auf den Kandidaten fallen. Dabei könnten höchstens drei Stimmen auf einen Kandidaten fallen. Für den Richter sei es gleich, ob einer die Ziffer drei oder drei Striche neben den Namen setzt. Denn es sei eindeutig, was der Wählerwille ist. „Da hat einer genau so gewählt, wie es das Gesetz vorschreibt“, schloß Müller. „Ich würde der Auffassung des Landratsamtes folgen, wenn in der linken Spalte noch mehr als ein Kreuz wäre. Aber dieser Wähler wollte genau sieben Personen auswählen und hat in der rechten Spalte die Stimmenhäufung abgegeben.“ Die Kammer kommt somit auf 17 vergebene Stimmen auf einem gültigen Wahlzettel. „Ich finde das eine tolle Sache, dass man bis zur letzten Instanz vorgeht“, meint der Vorsitzende Richter.

    Die CSU-Rätin muss ihren Sitz abgeben

    Während der Verhandlung zeigte sich eine grundlegende unterschiedliche Auffassung von Landratsamt und Gericht. „Je länger man über einen Zettel diskutiert, desto wahrscheinlicher sind doch die Zweifel daran“, meinte Hatzelmann. Nach der Verhandlung sagte er, das Landratsamt warte die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheide dann, ob die Behörde Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Franz Winter, der für die CSU im Marktgemeinderat sitzt, ist erstaunt über die Entscheidung des Gerichts: „Ich hätte das nicht erwartet. Aber wir müssen das wohl akzeptieren.“

    Die Betroffene Theresia Meyer (CSU), die nun ihren Sitz verliert, trägt die Entscheidung mit Fassung: Ich wäre gerne weiter dabei gewesen, aber wenn das Gericht so entscheidet, ist das völlig in Ordnung.“

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