Das für einen Mord in einer Ulmer Kleingartenanlage verantwortliche Paar ist zurecht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat eine Revision als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Ulm am Montag mit.
Das Landgericht hatten den Mann und seine Frau Anfang November lebenslänglich hinter Gitter geschickt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass beide im Juli 2009 einen 55-Jährigen Busfahrer in die Gartenanlage lockten und dort erschossen. Das Motiv war völlig unklar geblieben.